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Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein kommunales Wohnbaulandgebiet mit dem Schwerpunkt der Nutzung regenerativer Energien auszuweisen bzw. zu entwickeln. Dabei ist zu prüfen, welche Förderungen von Seiten der Bauherren in Anspruch genommen werden können, um diese entsprechend zu informieren.
Der Antrag ist die Ausschüsse Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und kommunale Beschäftigungs-politik (RWB), in den Ausschuss für Umwelt und Energie (UwE) und in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (StBV) zu überweisen.
Begründung:
Der Stadtrat hat sich immer wieder, auch in Form von konkreten Stadtratsbeschlüssen, positiv zum Thema „Landeshauptstadt Magdeburg als Modellstadt erneuerbarer Energien" artikuliert.
Das sich eine Mehrheit in diesem Gremium ebenfalls weiterhin zur Entwicklung von Wohngebieten durch die Landeshauptstadt bekannt hat, sollte dieses Instrument in diesem Kontext genutzt werden.
Es ist nicht zu erwarten das private Dritte bei der Entwicklung von Wohnbauland einen Schwerpunkt auf die Nutzung regenerativer Energien setzen werden. Daher steht die Landeshauptstadt in der entsprechenden Verantwortung zur Ausweisung bzw. zur Entwicklung eines solchen Wohnbaulandgebietes.
Weitere Begründungen gegebenenfalls mündlich.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in die Fachausschüsse RWB, UwE und StBV zur Beratung. |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | nach Beratung in den Fachausschüssen geändert angenommen |
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Bauen | Energie | Wohnen