A0092/08: Vermarktungsoffensive für Stadtumbau-Brachen

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Flächen, die im Zuge des Stadtumbaus durch Abbruch freigeworden sind bzw. frei werden, gemeinsam mit den Eigentümern ein Konzept zur Vermarktung und Nachnutzung zu erarbeiten und umzusetzen. Familienfördernde Aspekt...

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Flächen, die im Zuge des Stadtumbaus durch Abbruch freigeworden sind bzw. frei werden, gemeinsam mit den Eigentümern ein Konzept zur Vermarktung
und Nachnutzung zu erarbeiten und umzusetzen. Familienfördernde Aspekte sind dabei besonders zu berücksichtigen.


Begründung:

Im Zuge des Stadtumbaus entstehen durch Abbruch oft Flächen, deren „Nachnutzung" darin besteht, dass sie notdüftig begrünt werden und der Dinge harren, die da kommen. Diese Flächen haben eine unterschiedliche Größe: sie reichen von der Baulücke bis zu ganzen Quartieren (z.B. Rennebogen). Zumeist haben sie jedoch eines gemein: sie sind infrastrukturell gut erschlossen. Dies betrifft sowohl die stadttechnische Erschließung mit Strom, Gas, Wasser und Abwasser (manchmal sogar Fernwärme) als auch die ÖPNV-Erschließung und die soziale Infrastruktur mit Kindergärten und Schulen.

Zumeist sind diese Flächen im Eigentum der städtischen Wohnungsbaugesellschaft oder von Wohnungsbaugenossenschaften und stehen somit für Vereinbarungen zur Verfügung, die die Stadt mit den anderen Akteuren des Stadtumbaus treffen kann.

Nach wie vor ist die Nachfrage nach Einfamilienhäusern in unterschiedlicher Form in der Stadt ungebremst. Auch deshalb beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister kürzlich per Beschluss, die Ausweisung von Bauland und die Preisgestaltung für Familien mit Kindern zum Schwerpunkt einer familienfreundlichen kommunalen Stadtentwicklung zu machen.

Dieser Nachfrage vorwiegend „auf der grünen Wiese" nachzukommen, ist ökologisch und wirtschaftlich (infrastrukturell) nicht sinnvoll. Deshalb sollten Stadtumbau-Brachen verstärkt zur Befriedigung dieser Nachfrage genutzt werden. Dabei sollte die Nutzung sonstiger innerstädtischer Brachflächen nach Möglichkeit gleichfalls einbezogen werden.

Der Antrag ist in die Ausschüsse StBV und FG zu überweisen.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse F/G, RWB und StBV zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Bauen | Familie | Stadtentwicklung