A0082/09: Aberkennung der Ehrenbürgerwürde

Dem ehemaligen Reichspräsidenten Paul von Beneckendorff und von Hindenburg (1847-1934) wird das seit dem 01. Oktober 1914 bestehende Ehrenbürgerrecht der Stadt Magdeburg aberkannt.

Der Stadtrat möge beschließen:
Dem ehemaligen Reichspräsidenten Paul von Beneckendorff und von Hindenburg (1847-1934) wird das seit dem 01. Oktober 1914 bestehende Ehrenbürgerrecht der Stadt Magdeburg aberkannt.

Begründung:
Am 01. Oktober 1914 beschlossen die Stadtverordneten, den damaligen Generaloberst Paul von Hindenburg das Ehrenbürgerrecht der Stadt Magdeburg anzutragen. Den Beschluss sahen sie durch die Tatsache gerechtfertigt, dass dieser mehrere Jahre (1903-1911) als kommandierender General des IV. Armeekorps in Magdeburg gewirkt hat. Der Sitz des Generalkommandos befand sich in der Augustastraße 42 (heutige Hegelstraße).
Die Ehrung stammt also aus einer Zeit vor der Machtergreifung Adolf Hitlers und bezieht sich auf v. Hindenburgs vorheriges Wirken. Aus heutiger Sicht jedoch kann seine Rolle bei der Machtergreifung Hitlers nicht ausgeblendet werden. Diese wurde nach Ansicht anerkannter Historiker bisher nicht richtig gewertet und muss heute einer kritischeren Betrachtung unterzogen werden. Demnach ist eine Aufrechterhaltung der höchsten Ehrung, die die Stadt Magdeburg zu vergeben hat, nicht mehr zu rechtfertigen.
Neuesten Untersuchungen des Stuttgarter Historikers Wolfram Pyta zufolge hat Paul v. Hindenburg keineswegs unter Druck gehandelt, als er Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannte, wie gerne behauptet wird. Vielmehr handelte er demnach gezielt darauf hin, das Parlament auszuschalten und so den Weg zur Diktatur zu ebnen.
Auch der Bielefelder Historiker Hans-Ulrich Wehler hält es für erwiesen, dass die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler aus voller Überzeugung Hindenburgs geschehen sei.
Nach den Erkenntnissen der Historiker muss die Rolle von Hindenburgs heute einer kritischeren Betrachtung unterzogen werden. Selbst wenn man seine Verdienste als Militärstratege schätzt, hat er sich in der Folge am Deutschen Volk in vielfacher Hinsicht schuldig gemacht, indem er den Weg in die Hitlerdiktatur mit geebnet hat, statt sich für die junge deutsche Demokratie einzusetzen.
1911 trat Hindenburg in den altersbedingten Ruhestand. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte er sich dennoch der Armee wieder zur Verfügung und wurde im November 1914 zum Generalfeldmarschall ernannt, Ab 1916 stand er an der Spitze der Obersten Heersleitung. 1925 wurde Hindenburg zum Reichspräsidenten gewählt und ernannte als solcher am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler. Hindenburg starb am 02.August 1934 in Neudeck.

 

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Ausschüsse KRB und KA

Wiedervorlage:

Ergebnis:

 

 

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