A0056/08: Parkplatz Sternbrücke (neu)

Der Stadtrat möge beschließen: Das Provisorium der unbefestigten Parkfläche zwischen Schleinufer und Sternbrücke wird zum 01. Mai 2008 geschlossen und die Nutzung als Parkfläche untersagt. Als Ausnahme werden auf dem Provisorium Parkplätze für Menschen mit Behinderungen in ausreichender Anzahl (möglichst 10 Parkplätze) ausgewiesen. Für die bisher als Parkplatz genutzte Fläche... 

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Das Provisorium der unbefestigten Parkfläche zwischen Schleinufer und Sternbrücke wird zum 01. Mai 2008 geschlossen und die Nutzung als Parkfläche untersagt.
  2. Als Ausnahme werden auf dem Provisorium Parkplätze für Menschen mit Behinderungen in ausreichender Anzahl (möglichst 10 Parkplätze) ausgewiesen.
  3. Für die bisher als Parkplatz genutzte Fläche ist eine geeignete Nutzung durch die Verwaltung vorzuschlagen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Parkplätze für Menschen mit Behinderungen in das bestehende Gestaltungskonzept einbezogen werden können.


Begründung:

Der unbefestigte Parkplatz (besser "Parkfläche") vor der Sternbrücke stellt einen Schandfleck in dem mit viel Aufwand gestalteten Areal Elbebahnhof/Sternbrücke dar. Bei trockenem Wetter wirbeln die an- und auffahrenden Fahrzeuge viel Staub auf, bei Regen entstehen regelrechte Schlammkuhlen. Trotzdem wird auf der Fläche geparkt, die den Anschein eines ungepflegten Provisoriums hat. Im unteren, westlich davon gelegenen Areal hingegen wurden neue Parkflächen erschlossen und ausgebaut. Für das gesamte Areal nahe der Sternbrücke ist dieser Zustand nicht förderlich. Das Gebiet hat ein hohes Entwicklungspotential und wird von Magdeburgern und Touristen als Erholungsgebiet genutzt. Auch vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung im Rahmen der IBA ist der derzeitige Zustand nicht haltbar.

Bereits am 15.03.2007 wurde von der Beschlussfassung des sich mit dieser Frage befassenden A0036/07 abgesehen, nachdem der Baubeigeordnete erklärt hatte, dass die Verwaltung in diesem Sinne handeln

würde- was bis dato nicht geschehen ist. Mit der Anfrage F0228/07 wurde am 06.12.2008 nachgefragt, weshalb bisher an o.g. Stelle kein Fortschritt erkennbar ist. Auf diese Anfrage wurde die unbefriedigende Antwort gegeben, dass nunmehr die Schließung der wilden Parkfläche von dem Voranschreiten der benachbarten Ausgrabungsarbeiten abhängig gemacht würde. Diese Einstellung kann nicht befriedigen, da mit einem Beginn dieser Maßnahmen mangels finanzieller Mittel nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Es naht jedoch der nächste Sommer und eine Aufwertung des Bereiches kann durch die im Antrag genannten Maßnahmen zugig erreicht werden! Über eine geeignete Nutzung, wie z.B. die Begrünung der alten Parkfläche oder deren Freigabe zur Anpflanzung von Ausgleichsmaßnahmen, ist nachzudenken und seitens der Verwaltung ein Vorschlag zu erarbeiten.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse StBV und F/G zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:


in geänderter Form angenommen

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Integration | Stadtentwicklung | Verkehr