A0165/07: Sauberkeit am Petriförder

Die Gesellschaftervertreter in der MVB GmbH werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, Ordnung und Sauberkeit am Petriförder/Elbufer zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere bei der Durchführung und Nachbereitung des traditionell an den Wochenenden stattfindenden Fischmarktes.

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Gesellschaftervertreter in der MVB GmbH werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, Ordnung und Sauberkeit am Petriförder/Elbufer zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere bei der Durchführung und Nachbereitung des traditionell an den Wochenenden stattfindenden Fischmarktes.

Mit dem Veranstalter des Fischmarktes, der Weiße Flotte GmbH, sind Gespräche zu führen mit dem Ziel, zur Gewährleistung der Sauberkeit des Petriförder/Elbufers die Einführung einer Müllkaution zu erwägen.

Begründung:

Immer wieder gibt es Klagen der Bevölkerung über die Art und Weise, wie das Elbufer nach Beendigung des Fischmarktes von den Händlern und Beschickern zurückgelassen wird. Trotz Reinigung des Petriförder durch die Stadtreinigung gibt es Bereiche, die dadurch nicht erfasst werden, wie z.B. die Kaianlagen. Hier findet sich jede Menge Unrat und andere Müllhinterlassenschaften, die vom regen Markttreiben künden.

Da sowohl am Petriförder als auch am Elbufer an dieser Stelle Fahrtgastschiffe aus dem In- und auch Ausland anlegen, ist dieser Bereich ein Aushängeschild für die Stadt Magdeburg. Dies gilt ebenso für Wohnmobil-Touristen aus anderen Städten und Ländern, die hier Station machen.

Um der Verschmutzung der Elbe und des Elbufers entgegenwirken zu können, wäre über die Einführung eine Müllkaution nachzudenken. Diese wird beim Befahren oder Betreten des Platzes am Petriförder in Bar fällig und beim Verlassen des Platzes wieder ausgehändigt, sofern der Standplatz sauber verlassen wurde. Dies ist durch die Abnahme durch die Marktmeister/in zu bestätigen.

Marktbeschicker und Händler, die ihren Platz nicht sauber verlassen, erhalten ihre Kaution nicht zurück. Beim mehrmaligen Verstößen gegen die Müllentsorgungspflicht kann die Standgenehmigung entzogen werden.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Ausschüsse KRB und Verwaltung zur Beratung

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Gespräche aller Beteiligten werden im Sinne des Antrages durchgeführt

 

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