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Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister und seine Verwaltung werden beauftragt, einkommensschwachen Haushalten eine kostenfreie Energieberatung anzubieten. Darüber hinaus sind die Beratungssuchenden auch bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen zu begleiten. Ziele dieser Maßnahme sind neben der Verbrauchserfassung dieser Haushalte auch Tipps für Verhaltensänderungen.
Eine Zusammenarbeit von Sozialamt, Energie- und Wohnungsunternehmen ist als Voraussetzung für das Gelingen unbedingt anzustreben.
Der Antrag soll in den Ausschüssen KRB, F/G und GeSo beraten werden.
Begründung:
Privathaushalte müssen immer mehr für Energie zahlen, unabhängig vom Einkommen. Für Menschen,
die von Transferleistungen und Leistungen nach dem SGB II leben müssen, werden mit dem Eckregelsatz auch Kosten für Energie eingerechnet, die allerdings angesichts der steigenden Energiepreise meist nicht ausreichen. Die Folge sind Schulden, die nur in ganz vereinzelten Fällen übernommen werden.
Die Erfahrungen zeigen außerdem, dass das Thema Energiesparen in der Zielgruppe mit geringem Einkommen wenig verankert ist. Dazu tragen die durch geringes Einkommen sehr begrenzten Handlungsspielräume beim Neuerwerb energiesparender Haushalts- und Elektrogeräte ebenso bei, wie
eine mangelnde Transparenz und Information über den tatsächlichen Verbrauch alter Geräte sowie über energiesparendes Verhalten.
Aber Beratung allein ist nicht alles, sondern auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Gerade Menschen, die mit geringem Einkommen auskommen müssen, sind oft diejenigen, die auch in energetisch mangelhaft sanierten Häusern wohnen, weil hier die Kaltmieten günstiger sind, als bei sanierten Häusern. Daher ist bei den hilfe- und beratungssuchenden Familien auch die Bausubstanz der Wohnungen zu prüfen. Die Ergebnisse sind dann in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen auszuwerten und die Bedingungen entsprechend zu verändern.
Die Erfahrungen der Stadt Nürnberg mit dem Projekt „EnergieSchuldenPrävention“ (ESP), welches seit Januar 2008 läuft, zeigen, dass dies nicht nur den Betroffenen Kosten spart, sondern auch der Stadt
(z.B. bei den Heizkosten).
Vorläufige Ergebnisse:
Verweis in die Fachausschüsse KRB, F/G und GeSo zur Beratung
Wiedervorlage:
Ergebnis:
nach Beratung in den Fachausschüssen KRB, F/G und GeSo geändert beschlossen
Kategorie
Angenommen! | Antrag | Armut | Wohnen