A0005/07: Anpassung Parkgebührenpflicht in der Innenstadt

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zeiten der Gebührenpflicht für das Parken in der Innenstadt an die geänderten Ladenöffnungszeiten anzupassen.

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Zeiten der Gebührenpflicht für das Parken in der Innenstadt an die geänderten Ladenöffnungszeiten anzupassen.

Der Antrag ist in die Ausschüsse StBV und KRB zur Beratung zu überweisen.


Begründung:

Kürzlich beschloss der Landtag von Sachsen-Anhalt die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, wovon viele Händler gerade vor Weihnachten rege Gebrauch machen. Eine positive Resonanz auf die veränderten Öffnungszeiten ist auch daran zu erkennen, dass in den Nachmittags- und Abendstunden kaum ein Parkplatz in der Innenstadt zu bekommen ist.

Von diesem Besucherandrang sollte der Haushalt der Stadt, nicht nur indirekt über die Ausgaben der Einkaufenden, sondern auch direkt über vermehrte Gebühreneinnahmen profitieren.

In der Regel weisen die Automaten in der Innenstadt bislang noch eine Gebührenpflicht aus, die der alten Gesetzeslage für eingeschränkte Ladenöffnungszeiten entspricht und werktags bis 18.00 Uhr und sonnabends bis 16.00 Uhr, mitunter sogar nur bis 12.00 Uhr gilt. Hier sind Kapazitäten für den städtischen Haushalt zu prüfen und ggf. auszuschöpfen.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Ohne Beratung in den Fachausschüssen mehrheitlich abgelehnt.

 

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt