A0121/06: Mehrgenerationenhaus in Magdeburg

Der Oberbürgermeister wird gebeten, unter Berücksichtigung von Art, Umfang und zeitlicher Befristung der Förderung des Bundes für Mehrgenerationenhäuser zu prüfen, ob, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses in Magdeburg... 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, unter Berücksichtigung von Art, Umfang und zeitlicher Befristung der Förderung des Bundes für Mehrgenerationenhäuser zu prüfen, ob, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses in Magdeburg möglich ist.

Dazu sollen Stellungnahmen möglicher Träger einer solchen Einrichtung eingeholt und gemeinsam mit diesen eine Konzeption für ein mögliches Mehrgenerationenhaus in Magdeburg erarbeitet werden.

Das Ergebnis des Prüfauftrages soll nach der Sommerpause in den Ausschüssen Jugendhilfe (JHA,) Gesundheit und Soziales (GeSo) sowie Familie und Gleichstellung (FuG) vorgestellt und beraten werden.

Begründung:

Aufgrund des Wandels von Familien- und Lebensformen benötigen wir dringend neue Formen der Verständigung und des Miteinanders der Generationen, die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken, aber auch Dienstleistungsdrehscheiben und praktische Hilfen für Familien vor Ort.

Die Bundesregierung fördert deshalb im Rahmen eines Aktionsprogramms künftig die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern als generationsübergreifende Einrichtungen. Bis zum Jahr 2010 sollen an 439 Standorten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands mit der finanziellen Förderung durch Mittel des Bundes Mehrgenerationenhäuser entstehen, die durch den Aufbau verlässlicher Strukturen auch nach Beendigung der Bundesförderung fortbestehen. Vom Bund werden für jeden Einzelfall jeweils 40.000 Euro pro Jahr auf die Dauer von fünf Jahren zur Verfügung gestellt.

Die Mehrgenerationenhäuser sollen ehrenamtliche Tätigkeit, Selbsthilfe und professionelle Unterstützung zu einem umfassenden Angebot für Menschen jeden Alters verbinden. Träger solcher Häuser können zum Beispiel Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Initiativen, Vereine, Kirchen, Bildungsträger, Träger der Jugend- und Altenhilfe sein.

Eine bundesweite Ausschreibung zur Teilnahme an dem Aktionsprogramm ist für das 3. Quartal geplant. Aus diesem Anlass lädt die Stadt Magdeburg interessierte Verbände, Vereine oder Träger, die die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses beabsichtigen oder bereits generationsübergreifende Angebote an einem Standort vorhalten, zu einem Informations- und Beratungsgespräch am 22. Juni 2006 ein.

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in die Fachausschüsse Jugendhilfe (JHA), Gesundheit und Soziales (GeSo) und Familie und Gleichstellung (FuG)

Wiedervorlage:

Ergebnis:

mit Stellungnahme der Verwaltung erledigt.

 

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Antrag | Erledigt! | Familie