A0095/06: Bewerberpräsentation vor dem Stadtrat

Die gemäß den Vorschriften des § 66 GO-LSA zu bestellenden und zu diesem Zweck durch die Findungskommission vorab als geeignet ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Beigeordneten des Oberbürgermeisters, stellen sich zukünftig dem Stadtrat in einer abschließenden persönlichen Präsentation direkt... 

von Alfred Westphal –

Der Stadtrat möge beschließen:

Die gemäß den Vorschriften des § 66 GO-LSA zu bestellenden und zu diesem Zweck durch die Findungskommission vorab als geeignet ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber für das Amt des Beigeordneten des Oberbürgermeisters, stellen sich zukünftig dem Stadtrat in einer abschließenden persönlichen Präsentation direkt vor dem Wahlprozedere vor.

Das gleiche Verfahren soll bei der Wahl von Bewerberinnen und Bewerbern für Geschäftsführungen der im vorwiegenden Eigentum der Stadt befindlichen Unternehmen Anwendung finden.


Begründung:

Die bisherige Verfahrensweise der Auswahl von geeigneten Beigeordneten unter den eingegangenen Bewerberinnen und Bewerbern durch die Findungskommission hat sich in der Praxis durchaus bewährt.

Danach erfolgte in einer ersten Beratung der Findungskommission eine Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber. Dem folgte eine zweite, zumeist offene Beratung der Findungskommission, an der auch interessierte Stadträtinnen und Stadträte teilnehmen können.

Die dann verbliebenen, meist ca. drei Bewerber/innen wurden jedoch meist ohne deren nochmalige Präsentation bzw. Vorstellung vom Stadtrat in geheimer Abstimmung gewählt.

Dies sollte mit dem vorliegenden Antrag geändert werden und den in die letzte Runde gekommenen Bewerber/innen damit die Möglichkeit gegeben werden, sich noch mal persönlich und vor allem dem  Stadtrat in Gänze zu präsentieren.

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ohne Beratung in den zuständigen Fachausschüssen abgelehnt

 

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Verwaltung