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Der Stadtrat möge beschließen:
Die in zukünftigen oder neu abzuschließenden Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern vereinbarten Geschäftsführervergütungen werden mit der Eintragung der Vertragswirksamkeit ins Handelsregister öffentlich zur Kenntnis gegeben.
Dies gilt zunächst bei allen Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Magdeburg alleiniger Eigentümer der betreffenden Gesellschaft ist.
Der Oberbürgermeister soll mit den weiteren Gesellschaftervertretern für die Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt mehrheitlicher Eigentümer ist mit dem Ziel verhandeln, dass eine einheitliche Regelung zur Veröffentlichung von Geschäftsführerbezügen für alle Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt beteiligt ist, zukünftig zur Anwendung kommt.
Um Verweis in den Verwaltungs-Ausschuss wird gebeten.
Begründung:
Obwohl die Diskussion über eine Veröffentlichungspflicht der Vorstandsbezüge in Dax-notierten Unternehmen und die bundesweit geführte Diskussion Gleiches auch für kommunale Unternehmen gelten zu lassen, derzeit ruhiger geworden ist, hat sich der Ausgangspunkt zur Schaffung von mehr Transparenz nicht verändert.
Bei den Unternehmen, an denen sich die Stadt beteiligt, handelt es sich grundsätzlich um öffentliches Eigentum und die Umsetzung öffentlicher Angelegenheiten in anderen Rechtsformen als die des Amtes.
Jedermann kann mit Hilfe der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes erkennen, was der Oberbürgermeister unserer Stadt verdient. Das gilt auch für Beigeordnete, Amtsleiter usw.
Warum also nicht auch für Amtsleiter, die wegen der Rechtsform ihres Amtes Geschäftsführer heißen.
Die vorliegende Kienbaum-Studie drückt klar und eindeutig aus, dass Magdeburg sein Image konsequent in allen Bereichen verbessern sollte. Gläsernes Rathaus, transparente Strukturen und eine deutliche Vorreiterrolle können Magdeburgs Image nur gut tun.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
Ohne Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt.
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