DS0530/09/1: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 2013 (Kulturförderabgabe)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer örtlichen Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Satzungsinhalt soll die Besteuerung der im Stadtgebiet angesie-delten Beherbergungsbetriebe in Höhe von 3% des Übernachtungspreisanteils, welcher mit 7% Umsatzsteuer belegt ist, sein.

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer örtlichen Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Satzungsinhalt soll die Besteuerung der im Stadtgebiet angesiedelten Beherbergungsbetriebe in Höhe von 3% des Übernachtungspreisanteils, welcher mit 7% Umsatzsteuer belegt ist, sein.

2. Die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur verwendet werden.

3. Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Stadtrat im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
a. eine Einnahmenkalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 3%-Abgabe vorzulegen,
b. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.

Begründung:

Kultur ist der Lebensmotor einer Stadt. Kultur zieht Menschen an und da wo kulturelle Örtlichkeiten wegfallen oder zerstört werden, verarmt die Stadt. Kultur muss aber auch finanziert werden, denn sie rentiert sich nur „auf Umwegen“. Und wer finanziert die Kultur als freiwillige Leistung? Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Stadt und der Bürgerschaft, die über die Eintrittspreise Kunst und Kultur mit finanzieren.

Die aktuelle Steuerpolitik der Bundesregierung als auch der Landesregierung verbunden mit der seit Jahren zunehmenden Verlagerung von Aufgaben auf die Kommune ohne auskömmliche Finanzierung hat auch bei der Stadt Magdeburg ein erhebliches Haushaltsdefizit und somit die Gefährdung ihrer Handlungsfähigkeit zur Folge. Somit sind weitere Kürzungen, insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen absehbar unvermeidlich.

Dies bedeutet aber auch, dass alle Möglichkeiten der Generierung von Mehreinnahmen sorgfältig geprüft und ggf. umgesetzt werden müssen. Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen dazu verwendet werden, politisch priorisierte kulturelle Angebote und Leistungen aufrecht zu erhalten bzw. ihre Kürzung abzumildern.

Da ein umfangreiches kulturelles Angebot einer Stadt ein bedeutender Aspekt der Tourismusförderung und somit wichtig für die Auslastung der örtlichen Bettenkapazität ist, ist eine verstärkte finanzielle Beteiligung des Gastgewerbes an der Kulturfinanzierung durchaus geboten.

Eine Förderung des kulturellen Lebens in dieser Form in der Stadt Magdeburg würde sogar weitere Gründe liefern, der Stadt mit ihrer kulturellen Vielfalt einen Besuch abzustatten – wovon die Hotels wiederum nur profitieren würden.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

 

Ergebnis:

abgelehnt

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Haushalt | Kultur | Tourismus