A0230/05: Eröffnung Weihnachtsmarkt

Die Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Magdeburg in der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Weihnachtsmarkt künftig erst nach dem Totensonntag eröffnet wird. 

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Magdeburg in der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Weihnachtsmarkt künftig erst nach dem Totensonntag eröffnet wird.

Begründung:

Der Ewigkeitssonntag, auch Totensonntag genannt, ist der letzte Sonntag des Kirchenjahres und ein Feiertag der Christen. Aber auch für Nichtchristen ist der Totensonntag ein Tag zur Erinnerung an die Verstorbenen. Gräber von Angehörigen und Nahestehenden werden geschmückt und besucht.

Dieser Gedenktag erinnert uns daran, woher wir kommen und wohin wir gehen. Deshalb wird der Totensonntag nicht zufällig am Ende der Kirchenjahres begangen. Er bezeichnet das Ende, das Unwiederbringliche. Der Tag erinnert uns an das eigene Vergehen.

Die Debatte darum, ob der Weihnachtsmarkt aus Gründen der "Wirtschaftlichkeit" nicht schon vor dem Totensonntag eröffnet werden soll, ist nicht neu. Zum wiederholten Mal wurde dabei zugunsten des Kommerz entschieden. Doch die Menschen besinnen sich, angesichts einer zunehmend dem Konsum untergeordneten Gesellschaft, wieder menschlicherer Werte. Ein solcher Wert ist das Gedenken an verstorbene Angehörige und Freunde. Einem solchen Tag sollte wieder mehr Bedeutung beigemessen werden, indem er als Feiertag würdig begangen wird und nicht durch vorgezogene Geschäftemacherei verwischt und verdrängt wird.

Der Magdeburger Weihnachtsmarkt ist einer der ganz wenigen in Deutschland, die noch vor dem Totensonntag eröffnet werden. Viele Städte haben diese Praxis abgeschafft. Auch in Magdeburg gibt es viele Menschen, Christen und Nichtchristen, die sich wünschen, dass der Ewigkeitssonntag wieder in Ruhe und ohne verfrühten Weihnachtstrubel begangen werden kann.

 

Vorläufige Ergebnisse:

zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse Verwaltung (VwA), Kommunales (KRB) und Wirtschaft (RWB) verwiesen

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Nach Beratung in den Fachausschüssen angenommen.

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Kommunale Unternehmen