Menü
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, Lösungsmöglichkeiten zu eruieren und vorzuschlagen, auf welchem Wege es möglich wäre, Anwohner- oder Sonderparkplätze für Eltern mit drei und mehr Kindern im Kindergartenalter auszuweisen und für den zutreffenden Zeitraum vorzuhalten.
Ein dazu notwendiger Nachweis eines Bedarfes ist durch die betroffenen Eltern gegenüber der Stadt zu erbringen.
Begründung:
In der Einwohnerfragestunde der letzten Stadtratssitzung am 03.11.05 stellte eine Mutter eine Anfrage bzgl. eines Anwohnerparkplatzes für ihre drei kleinen Kinder in unmittelbarer Nähe zu ihrer Haustür. Leider konnte der Mutter kurzfristig keine befriedigende Lösung für das von ihr benannte Problem angeboten werden.
Dies würde sich künftig ändern, wenn eine Mehrheit des Stadtrates dem Anliegen folgt und Familien mit drei und mehr Kindern, vor allem mit Kleinkindern, auch im Alltag ganz praktische Unterstützung seitens der Stadt angeboten werden könnte.
Die Zuständigkeit der Stadt im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises ist gegeben. Sonderparkgenehmigungen vor der Haustür sind z.B. bei der Ausweisung von privaten Behindertenparkplätzen durchaus gebräuchlich. Deshalb sollte dies auch für Familien mit den o.g. Voraussetzungen möglich sein.
Vorläufige Ergebnisse:
Wiedervorlage:
Ergebnis:
Nach Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt!
Kategorie
Abgelehnt! | Antrag | Familie | Verkehr