A0158/09: Verwaltungskostensatzung verändern

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anlage zur Verwaltungskostensatzung  (Kostentarif), der Bestandteil der Satzung ist, im Punkt 2. zu verändern. Der Punkt 2. (Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise) ist dahingehend zu verändern, dass...

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anlage zur Verwaltungskostensatzung  (Kostentarif), der Bestandteil der Satzung ist, im Punkt 2. zu verändern.
Der Punkt 2. (Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise) ist dahingehend zu verändern, dass sich die Kosten je Seite der Erstausfertigung für Schüler, Studenten, Wehrdienst- und Zivildienstleistende sowie Magdeburg-Pass-Inhaber/innen reduzieren, sofern es sich um mehrere Seiten eines Auftrages handelt. Dabei sind die bisher erhobenen Gebühren je Auftrag zu veranschlagen.   

Um Überweisung des Antrages in den Ausschuss KRB wird gebeten.


Begründung:

Gemäß der gültigen Kostentarife zur Verwaltungskostensatzung ist für amtliche Beglaubigungen je Seite der Erstausfertigung eine Gebühr von 3,60 Euro zu entrichten (siehe Anlage Kostentarif zur Satzung). Wenn es sich dabei jedoch um mehrere Seiten handelt, kommen z.B. für 10 Seiten insgesamt 36,- Euro zusammen, eine Summe, die von der o.g. Personengruppen nicht einfach so nebenbei aufzubringen ist.

Für diese Personengruppen können die Gebühren deutlich reduziert werden, wenn für mehrere Seiten eines Auftrages lediglich einmalig die Gebühr von 3,60 Euro erhoben wird. Dies wäre ein angemessenerer Kostensatz.

Es liegt im Interesse der Stadt, die Motivation von in Ausbildung befindlichen Bürgerinnen und Bürgern, sich zu bewerben, zu unterstützen. Durch die bisher zu entrichtenden Gebühren pro beglaubigter Seite werden diese eher abgeschreckt.

 

Vorläufige Ergebnisse:

Verweis in den Ausschuss KRB

Wiedervorlage:

Ergebnis:

nach Beratung in den Fachausschüssen abgelehnt

 

Kategorie

Abgelehnt! | Antrag | Soziales | Verwaltung