A0120/09: Stadionordnung

Der Vorsitzende des Aufsichtrates des 1. FCM wird gebeten eine Neuregelung der Stadionordnung für das Magdeburger Fußballstadion zu betreiben. Die Neuregelung hat zum Ziel, die bestehenden Verbote (§6 A und B) zu konkretisieren. Ziel ist die Verhinderung des Tragens und der Zurschaustellung jeglicher Schrift oder Symbolik, die Bezüge zur Verherrlichung von Gewalt... 

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Vorsitzende des Aufsichtrates des 1. FCM wird gebeten eine Neuregelung der Stadionordnung für das Magdeburger Fußballstadion zu betreiben. Die Neuregelung hat zum Ziel, die bestehenden Verbote (§6 A und B) zu konkretisieren. Ziel ist die Verhinderung des Tragens und der Zurschaustellung jeglicher Schrift oder Symbolik, die Bezüge zur Verherrlichung von Gewalt (z. B. „Pro Violence, Alle gegen Alle, 3. Halbzeit“), Reminiszenzen zu Parolen des Nationalsozialismus (z. B.
„Ein Volk, ein Reich, ein Club“) oder rassistische, antisemitische und rechtsextremistische Inhalte haben.

2. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um die Durchsetzung der Stadionordnung in vollem Umfang zu gewährleisten. Dazu ist ggf. die Neuausschreibung der Kontroll- und Ordnerdienste zu beschließen.

3. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates initiiert die Ausarbeitung eines Leitbildes, in dem sich der Verein klar von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und gewaltverherrlichenden Fans und deren Äußerungen in Schrift, Bild und Sprache abgrenzt.


Begründung:

Die Verherrlichung von Gewalt durch extreme „Fans“ nimmt deutschlandweit immer weiter zu. Dadurch bringen sie den Fußballsport und die große Anzahl friedlicher Fans in Misskredit und sorgen für steigende Aggressivität vor, während und nach dem Spiel. Dies führt zu immensen Kosten für Polizeieinsätze, selbst in unteren Ligen, die durch die Steuerzahler zu tragen sind. Das aggressive Auftreten wird durch Kleidung und Symbolik unterstützt. Oftmals sind deutliche Bekenntnisse zu Gewalt und zu rechtsextremistischem Gedankengut enthalten. Das Verbot des Tragens von Kleidung der Marke „Thor Steinar“ im Magdeburger Stadion im Jahr 2007 war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dabei darf es jedoch nicht bleiben.

Es muss generell darauf geachtet werden, dass der Fußballsport nicht als Bühne für rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und gewaltverherrlichende Weltanschauungen missbraucht wird. Daher muss mit einer klareren Haltung gegen jegliche Form von Äußerungen und Abbildungen in dieser Richtung vorgegangen werden. Die Neuregelung der Stadionordnung ist dabei nur ein Mittel. Vielmehr muss sich die Vereinsführung in einem Leitbild klar von derartigen abgrenzen und konsequent dagegen vorgehen. Dabei kommt es darauf an, dass der Kontroll- und Ordnungsdienst seine Aufgaben besser wahrnimmt als bisher. So wird derzeit bereits das bestehende „Thor-Steinar“-Verbot nicht konsequent umgesetzt, teilweise wird die Marke von den eingesetzten Ordner selbst getragen.

 

Vorläufige Ergebnisse:

 

Wiedervorlage:

Ergebnis:

ungeändert beschlossen

 

Kategorie

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