A0113/05: 1-Euro-Jobs für ältere Langzeitarbeitslose

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Rahmen seiner Vertretung in der Jobcenter-ARGE Magdeburg GmbH dafür einzusetzen, dass älteren ALG II-Bezieherinnen und -bezieher ab 58 Jahren, die einen sogenannten *1-Euro-Job" inne haben oder in Zukunft haben werden, die Möglichkeit eingeräumt wird, diesen bis zur Erlangung des gesetzlichen Rentenalters weiter auszuüben. Voraussetzungen dafür sind, dass eine... 

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich im Rahmen seiner Vertretung in der Jobcenter-ARGE Magdeburg GmbH dafür einzusetzen, dass älteren ALG II-Bezieherinnen und -bezieher ab 58 Jahren, die einen sogenannten "1-Euro-Job" inne haben oder in Zukunft haben werden, die Möglichkeit eingeräumt wird, diesen bis zur Erlangung des gesetzlichen Rentenalters weiter auszuüben.

Voraussetzungen dafür sind, dass eine gegenseitige Bereitschaft vom "Arbeitnehmer" und *Arbeitgeber"(d.h. Einsatzstelle bzw. Träger der Maßnahme) vorliegt, die Finanzierung durch die ARGE gesichert werden kann und gesetzliche Bestimmungen dem nicht widersprechen.


Begründung:

Im Rahmen der sogenannten "1-Euro-Jobs" haben auch ältere Langzeitarbeitslose (Stand 05/05 ab 55 Jahre: 2955 Pers.) die Möglichkeit, sich zur geringen Unterstützung durch ALG-II ein kleines Zubrot im nichtkommerziellen Bereich hinzuzuverdienen. Gleichzeitig besteht die Chance, sinnvolle Arbeit für Anbieter gemeinnütziger Aufgaben zu leisten und ggf. nach Jahren der Arbeitslosigkeit wieder eine sinnvolle Aufgabe zu erhalten und sich zu engagieren.

Anbieter gemeinnütziger Aufgaben (Kitas, Sportvereine etc.) bekommen durch die sogenannten "1-Euro-Jobs" die Möglichkeit, Angebote oder Arbeiten zu erbringen, die ansonsten nicht möglich wären. Manko der sogenannten *1-Euro-Jobs" ist die Tatsache, dass diese häufig nur für einen kurzen Zeitraum (i. d. R. 6 Monate) von der ARGE genehmigt sind, obwohl es hierzu keine gesetzliche Festlegung gibt, d.h. Maßnahmen mit dem gleichen Mitarbeiter längerfristig angelegt sein könnten bzw. verlängert werden könnten.

Derzeit läuft die Maßnahme dann aus oder wird dann von einem anderen Hilfebezieher erfüllt. Insbesondere für kleine Vereine und Träger, die sich keine umfangreiche Anleitung durch festangestellte Fachkräfte leisten können, ist es unabdingbar, dass die Mitarbeiter der sogenannten "1-Euro-Jobs" selbständig und zuverlässig arbeiten. Ein häufiger Wechsel der Leistungserbringer bringt zudem Unruhe in die Projekte und birgt die Gefahr, zuverlässige Mitarbeiter zu verlieren.

Gerade ältere Langzeitarbeitslose sind auf dem Arbeitsmarkt so gut wie nicht vermittelbar. Die sogenannten "1-Euro-Jobs" könnten interessierten ALG-II-Bezieherinnen und -beziehern die Möglichkeit bieten, in sinnvollen sozialen oder ökologischen Projekten eine relativ langfristige Tätigkeit auszuüben, die das Lebensgefühl steigert und eine, wenn auch bescheidene, persönliche Perspektive bis zur Erlangung von Rentenansprüchen durch erbrachte Arbeitsjahre bietet. Grundlage hierfür sollte sein, dass ALG-II-Bezieherinnen und -bezieher sowie die Einsatzstelle Interesse an einer Weiterführung der jeweiligen sogenannten "1-Euro-Jobs-Maßnahme haben".

Vorläufige Ergebnisse:

Wiedervorlage:

Ergebnis:

Nach Beratung in den Fachausschüssen mehrheitlich angenommen.

 

Kategorie

Angenommen! | Antrag | Arbeit