Der vom Stadtrat beschlossene zeitweilige Ausschuss Tierheim wird beauftragt, folgende Varianten in seine Entscheidungsfindung zur Lösung der Tierheimproblematik einzubeziehen und dem Stadtrat zeitnah eine Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen: Sachstandsprüfung der bisherigen Beschlusslage zum Neubau eines Tierheims auf dem Gelände der ehemaligen Spaltanlage MD-Rothensee, insbesondere auch hinsichtlich...
von Alfred Westphal –
Der Stadtrat möge beschließen:
Der vom Stadtrat beschlossene zeitweilige Ausschuss Tierheim wird beauftragt, folgende Varianten in seine Entscheidungsfindung zur Lösung der Tierheimproblematik einzubeziehen und dem Stadtrat zeitnah eine Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen:
- Sachstandsprüfung der bisherigen Beschlusslage zum Neubau eines Tierheims auf dem Gelände der ehemaligen Spaltanlage MD-Rothensee, insbesondere auch hinsichtlich der zu erwartenden Kostensituation,
- Sachstandsprüfung über Zustandes und Wert des derzeitigen Tierheims in der Rothenseer Str. und die daraus resultierenden Perspektiven,
- Untersuchung der rechtlichen Situation hinsichtlich der Vergabe (auch in Form einer Ausschreibung) von Tierheimaufgaben an Freie Träger oder geeignete private Unternehmen,
- Prüfung einer Dienstleistungsvergabe (z.B. auch durch Verhandlungsverfahren) von einzelnen Tierheimaufgaben (z.B. Hundehaltung) an geeignete Trägerunternehmen,
- Prüfung einer örtlichen Aufteilung der Wahrnahme von Tierheimaufgaben auf geeignete Standorte und Untersuchung, ob die sonstigen Aufgaben des Tierheimes auch an geteilten Standorten erfüllt werden können und inwieweit dies sinnvoll wäre,
- Prüfung einer Dienstleistungsvergabe der übrigen Tierheimaufgaben an einen (oder mehrere) Tierschutzverein(e) mit Sitz in der Landeshauptstadt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeit des Ausschusses in jeder Weise umfassend zu unterstützen, um zeitnah eine zufriedenstellende und wirtschaftliche Lösung für das Tierheim zu finden.
Begründung:
Der Stadtrat hatte am 12. Dezember 2002 mit einem Grundsatzbeschluss zum Neubau des Tierheims einen maximalen Kostenrahmen beschlossen. Dieser maximale Kostenrahmen kann, nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit der TLG zum Ankauf der Investitionsfläche in Rothensee für den Tierheim-Neubau (I 0087/05) zu urteilen, offensichtlich nicht gehalten werden.
Ausgehend von dieser Situation und im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung sind neue Varianten und Lösungen für das Tierheim zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die vorgenannten Aufgaben sollen dabei ein erster Einstieg in die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses Tierheim und keinesfalls abschließend sein.
Vorläufige Ergebnisse: | Verweis in den zeitweiligen Ausschuss Tierheim zur Beratung |
Wiedervorlage: | |
Ergebnis: | Zurückgestellt. |