Die Volksstimme berichtete am 16.12.2020 über die Trennung der Familie Arabyan während einer Abschiebung. Nach dem Vorfall meldete sich der Vorsitzende des Integrationsbeirats...
25.01.21 – von Urs Liebau –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Volksstimme berichtete am 16.12.2020 über die Trennung der Familie Arabyan während einer Abschiebung. Nach dem Vorfall meldete sich der Vorsitzende des Integrationsbeirats der LH Magdeburg zu Wort und verwies auf grundlegende Missachtungen von Rechtsvorschriften. Er forderte, die Familie nicht abzuschieben.
Daher frage ich Sie:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage fand die Abschiebung der Familie Arabyan statt? Wurde ihnen die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise angeboten?
- Wie stellt sich der Prozess der Abschiebung im Allgemeinen dar? Bitte erläutern Sie einbezogene Ämter mit den jeweiligen Verantwortlichkeiten während des Prozesses.
- Wie wird allgemein gewährleistet, dass Betroffene die Schreiben der staatlichen Institutionen verstehen? Werden Schreiben, die an Betroffene gesendet werden, beispielsweise in verschiedenen Sprachen übersetzt oder Verweise auf Dolmetscher gegeben?
- Wie wird sichergestellt, dass Betroffene rechtliche Beratungsangebote wahrnehmen können? Gibt es Verweise auf Beratungsstellen oder den Verweis auf die Möglichkeit eines Härtefallantrags?
- Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir als Stadt, beispielweise nächtliche Abschiebungen und Abschiebungen von Jugendlichen während des Unterrichts zu verbieten?
- Der Integrationsbeauftragte beklagt, dass er und der Beirat zu wenig einbezogen werden: Welche Möglichkeiten sehen Sie allgemein den Beauftragten bzw. den Beirat stärker einzubeziehen? Wie kann eine stärkere Einbindung bei Abschiebefällen erfolgen?
- Rechtliche Fragen
- Der Vater der Kinder muss auf der Grundlage einer Grenzübertrittsbescheinigung bis zum 27.01.2021 die BRD verlassen. Der 12-Jährige Sohn ist seit über einem Monat nicht auffindbar. Die mittlerweile 14-Jährige Tochter hat einen Antrag nach § 25a gestellt. Die Familie betonte, dass sie die Wiedereinreise der Mutter und der zwei Kinder sowie die Wiederaufnahme des Verfahrens fordert. Wie ist aus Ihrer Sicht die unfreiwillige Familientrennung mit folgenden Gesetzen vereinbar: -Artikel 6 Absatz 3 des Grundgesetzes -Artikel 3 (1992 von Deutschland ratifizierten) UN-Kinderrechtskonventionen
- Warum finden Abschiebungen nach Armenien statt. obwohl eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in das Krisengebiet und Konfliktgebiet Armenien/Aserbaidschan besteht?
Es wird um eine ausführliche Begründung zu jeden Teilaspekt des 7. Abschnitts gebeten.
- Welche Möglichkeiten gibt es im Fall Arabyan Mutter und Kinder wieder nach Magdeburg zurückholen?
Es wird um eine ausführliche schriftliche Antwort gebeten.
Urs Liebau
Stadtrat Grüne/future!
Referenzen: Volksstimme-Beitrag
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung