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19.02.20 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Land Sachsen-Anhalt wurde die Ermächtigung zur Regelung der Gartenabfallverbrennung bereits Anfang der 1990er Jahre auf die Kommunale Ebene übertragen. Die Landkreise und kreisfreien Städte erließen auf Basis der ihnen zugewiesenen Ermächtigungsgrundlage eine Vielzahl von Verordnungen mit den unterschiedlichsten Regelungen.
In der Landeshauptstadt Magdeburg ist das Verbrennen von Gartenabfällen seit 2005 grundsätzlich verboten. Solche Abfälle können kostenlos an den Deponien und Wertstoffhöfen der Stadt entsorgt werden. Ausnahmen vom Verbrennungsverbot müssen beim städtischen Umweltamt beantragt werden.
Nicht kompostierbare Gartenabfälle nehmen die Deponie Hängelsberge und die Wertstoffhöfe des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes am Cracauer Anger und im Silberbergweg entgegen. Die Abgabe von bis zu 1 m³ Gartenabfällen ist für Magdeburger*innen kostenlos.
In Ausnahmefällen bleibt das Verbrennen jedoch möglich, wie z.B. bei Traditions- und Brauchtumsfeuern. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung, die die Untere Abfallbehörde im Umweltamt erteilt, erforderlich. Die Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung durch einen Fachberater erteilt. Bei Verstößen gegen das Verbrennungsverbot drohen Bußgelder.
Die unsachgemäße Verbrennung pflanzlicher Gartenabfälle und damit verbundene schädliche Umwelteinwirkungen gaben und geben jedoch immer wieder Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Dies ist sowohl der zunehmenden medialen Präsenz geschuldet als auch dem gestiegenen Wahrnehmungsbewusstsein in der Bevölkerung in Bezug auf die Feinstaubbelastung der Umwelt.
Wir fragen Sie deshalb:
Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Kathrin Natho
Stadträtin
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung
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Anfragen | Klimaschutz | Stellungnahme | Umwelt | Verwaltung