F0020/20: Beschaffung

Im März 2019 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Leitlinien zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit veröffentlicht. Grundlage dieser ist u.a. die Agenda 2030 mit ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung (sogenannten SDGs), die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und der Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 24. Oktober 2008 zur Kommunalen Entwicklungspolitik...

23.01.20 – von Kathrin Natho –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im März 2019 hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Leitlinien zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit veröffentlicht. Grundlage dieser ist u.a. die Agenda 2030 mit ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung (sogenannten SDGs), die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und der Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder vom 24. Oktober 2008 zur Kommunalen Entwicklungspolitik.

Ein Schwerpunkt der Leitlinien in Sachsen-Anhalt ist die Stärkung vom fairen Handel und nachhaltigen Konsum. Kommunen können über ihre Beschaffung Einfluss auf die Nachfrage nach bestimmten Produkten nehmen, und somit bspw. Produkte aus dem fairen Handel bzw. Produkte aus nachhaltiger und/oder regionaler Produktion fördern.

Erfreulicherweise wurden im Jahr 2018 auch in knapp 52% der Auftragserteilungen soziale und ökologische Kriterien beachtet (Vergabebericht 2018).

Vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen gilt es entwicklungspolitische Auswirkungen zu berücksichtigen und in die Kommune hinein als Vorbild zu wirken.

Ich frage Sie deshalb:

  1. Welche Beschlüsse zur nachhaltigen Beschaffung gibt es bisher in der LH Magdeburg?
  2. Gibt es Bestrebungen eine Beschaffungsrichtlinie zu entwickeln?
  3. Wird bei kommunalen Veranstaltungen auf faire und/oder nachhaltige Produkte geachtet (Tee, Kaffee, Erfrischungsgetränke, Kekse, Obst und Gemüse)?
  4. Wird bei Neuanschaffung von Möbeln, Hygieneprodukten, Textilien, oder IT auf nachhaltige Produkte mit entsprechenden Siegeln geachtet (EU Ecolabel, Fairtrade Siegel, Blauer Engel)?
  5. Worin liegen derzeit Hinderungsgründe, die ein nachhaltiges Beschaffungswesen ggf. erschweren?
  6. Könnte eine Beschaffungsrichtlinie das Vergabewesen zugunsten sozialer und ökologischer Aspekte beeinflussen?

Ich bitte um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung.

Kathrin Natho
Stadträtin

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0094/20

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