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17.10.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine erste Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 20.09.2018 (F0185/18) ist bis heute nicht schriftlich beantwortet.
Die MVGM wurde nach Beschluss im Finanz- und Grundstücksausschuss vom 08.08.2018 mit der Entfernung der ehemals privat aufgestellten seit Jahren kaputten Videowand oberhalb des MVB-Kiosk im Breiten Weg beauftragt. Diese Maßnahme wird von mir uneingeschränkt unterstützt. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Eigentümer der Wand wahrscheinlich die Kosten hätte tragen müssen.
Bei dem angesprochenen Bereich des Breiten Weges handelt es sich um den am stärksten frequentierten in der Innenstadt. Tausende Magdeburger*innen queren täglich die Kreuzung in Richtung Breiter Weg. Innenstadtfeste, wie z.B. auch der jährliche Weihnachtsmarkt, beginnen zumeist hier.
Weiterhin soll die MVGM eine noch etwas größere (6,4 x 3,6 m) „kommunale Informationstafel“ aufstellen und betreiben. Gemäß Beschluss des FG vom 08.08.2018 (DS0205/18) soll die neue Informationstafel nicht kommerziell „frei von politischen Inhalten, insbesondere für:
1. Kommunale Veranstaltungsinformationen,
2. Aktionen zur Bewerbung Kulturhauptstadt Europas 2025,
3. Informationen von öffentlichen Freizeitanbietern (z.B. Jahreskarte Zoo, Angebote Stadtrundfahrten),
4. Bekanntmachungen der MVB (Änderungen im ÖPNV bzw. Sonderangebote der MVB u.a.),
5. öffentliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Magdeburg,
6. Informationen gemeinnütziger Einrichtungen und von Vereinen allgemein,
zur Verfügung gestellt werden. Die Bearbeitung und Einspielung erfolgt gegen ein entsprechen-des Nutzungsentgelt.“
Die Kosten für Abbruch und Investitionen wurden mit 300 Teuro veranschlagt und stehen im Haushalt 2019 als investiver Zuschuss für die MVGM bereit.
Ich frage Sie deshalb:
1. Wieso wurde die Ausführung der Wand nur als Info-Vorlage und nur im Finanzausschuss besprochen?
2. Warum wurde weder 2018, noch 2019 der für Fragen der baulichen Gestaltung gemäß Hauptsatzung zuständige Ausschuss Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht beteiligt?
3. Stimmen Sie mit mir überein, dass die Aufstellung der Wand mit einer zumindest von Norden (Rückseite) hoch aufragenden schwarzen Wand die Bemühungen einer angenehmen städtebaulichen Gestaltung konterkariert?
4. Gibt es eine Stellungnahme der Denkmalpflege und/oder des Gestaltungsbeirates (bei dem offenbar grundsätzlich baugenehmigungsfreien Vorgang)?
Gemäß DS0205/18 soll auf der Informationstafel für Angebote städtischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (z.B. Zoo, MMKT, MVGM, MVB) geworben werden.
5. Ist diese Nutzung privatorganisierter Gesellschaften mit dem Werbevertrag für den öffentlichen Raum der STRÖER Deutsche Städte Medien GmbH vereinbart?
Wurde eine entsprechende Anfrage gestellt?
Gemäß Begründung zur Ursprungsvorlage soll die „Betreibung der Videowand … weitestgehend kostendeckend unter Leitung der MVGM“ erfolgen.
6. Gibt es Preisvorstellungen und Berechnungen der Ein- und Ausgaben des Betriebs der Informationstafel?
7. Wer haftet, wenn die Tafel aufgestellt wird und der Werbepartner z.B. Mindereinnahmen ins Feld führt?
Um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Jürgen Canehl
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0467/19
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