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21.03.19 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 27.08.2018 hat der Stadtrat beschlossen, auf allen Flächen der Landeshauptstadt Magdeburg künftig den Einsatz des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat sowie weiterer Breitbandherbizide (Totalherbizide) zu untersagen (Beschluss-Nr. 2032-057(VI)18).
In dem Beschluss heißt es weiter: Pächter städtischer Flächen, zu denen u.a. auch die Kleingartensparten gehören, werden aufgefordert, keine glyphosathaltigen Herbizide bzw. andere Totalherbizide mehr zu verwenden. In entsprechenden durch die Stadt organisierten Informationsveranstaltungen sind alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung vorzustellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:
Welche konkreten Schritte wurden bisher zur Umsetzung dieses Beschlusses unternommen?
In der Stellungnahme wird festgestellt, dass der EB Schule und Sport Glyphosat nutzt.
Wurde der Beschluss dort bereits umgesetzt?
Wurden Informationsveranstaltungen zur Vorstellung alternativer Methoden seit Beschluss durchgeführt? Wenn nicht, wann sind diese geplant?
In der Stellungnahme (S0086/18) zum damaligen Antrag wird festgestellt:
„Durch den Fachbereich Liegenschaftsservice werden derzeit neben dem Vertrag mit dem Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V., der insgesamt 176 Kleingartenanlagen auf stadteigenen Flächen beinhaltet, 153 Verträge über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und ca. 600 Verträge über Garten- und Grabelandflächen außerhalb von Kleingartenanlagen bewirtschaftet. Im Falle der Beschlussfassung des o. g. Antrages durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg wären für die zur gärtnerischen bzw. landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen Vertragsanpassungen erforderlich, die den Pächtern den Einsatz des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat sowie weiterer Breitbandherbizide untersagen.
Sofern mit den Pächtern stadteigener Flächen über entsprechende Vertragsanpassungen kein Einvernehmen über den Verzicht des Einsatzes des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat sowie weiterer Breitbandherbizide herbeigeführt werden kann, müssten über Änderungskündigungen entsprechende Vertragsanpassungen herbeigeführt werden.“
Wie viele Verträge der zur gärtnerischen bzw. landwirtschaftlichen Nutzung verpachteten Flächen wurden bisher vertraglich angepasst, sodass die Nutzung von Glyphosat sowie weiterer Breitbandherbizide untersagt ist?
Wie sieht der weitere Zeitplan zu den Vertragsanpassungen aus?
Zu welchem Termin ist mit der vollständigen Umsetzung des Beschlusses zu rechnen?
Um eine ausführliche schriftliche Antwort wird gebeten.
Timo Gedlich
Umweltpolitischer Sprecher
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0241/19
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