Stadtratsfraktion

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F0066/19: Streckenbezogenes Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen

In der „Volksstimme“ vom 04.03.2019 im Landesteil wird darüber berichtet, dass in Sachsen-Anhalt immer häufiger das Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor Schulen und Kitas beantragt. Seit eineinhalb Jahren können Kommunen das einfacher durchsetzen und machen rege davon...

20.03.19 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der „Volksstimme“ vom 04.03.2019 im Landesteil wird darüber berichtet, dass in Sachsen-Anhalt immer häufiger das Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor Schulen und Kitas beantragt. Seit eineinhalb Jahren können Kommunen das einfacher durchsetzen und machen rege davon Gebrauch.
Regional sind die Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Neuregelung allerdings recht groß, wie auch die Quote der Bewilligung. So wurden im Bördekreis zum Beispiel besonders viele Anträge gestellt, insgesamt 47, wovon 24 genehmigt wurden.
In Magdeburg wurden lediglich 11 Anträge genehmigt. (Mit Stand vom 10.08.2018 vgl. Anlage zur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage von B90/DIE GRÜNEN, DS 7/3303 vom 28.08.2018, waren damals nur an 8 Schulen bzw. Kitas Genehmigungen erteilt worden.) Angesichts der vielen Schulen und Kitas in Magdeburg erscheint diese Anzahl eher sehr gering und lässt m.E.vermuten, dass die Chancen der Neuregelung der StVO nicht voll genutzt wurden.

Ich frage Sie daher:

1. Wie und von welchen Fachbereichen oder Ämtern in Magdeburg wurden die Schulen, Kindereinrichtungen, Träger der Alten- und Pflegeheime auf die neuen Möglichkeiten hingewiesen und befragt?

2. Wie viele und welche Träger und Einrichtungen wurden angeschrieben und wie viele haben reagiert? (Es wird um eine Übersicht gebeten.)

3. Wie viele Anträge haben der Unteren Straßenbehörde vorgelegen? Wie oft und bei welchen Einrichtungen hat sie von sich aus die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung empfohlen?

4. Vor welchen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen u.a.) hat die Untere an die Obere Verkehrsbehörde Magdeburg letztendlich Anträge gestellt? Welche wurden bewilligt? Und welche dieser Anträge wurden abgelehnt, mit welcher Begründung?

5. Beabsichtigt die Landeshauptstadt die Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser erneut noch einmal anzusprechen um weitere streckenbezogene Tempo-30-Zonen anzustreben?

6. Wie schätzt die Landeshauptstadt den Beitrag von Tempo-30-Zonen bzw. die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen bezogen auf die Zielstellung der Vision Zero (0 Verkehrstote) ein?

7. Wie schätzt die Landeshauptstadt die Wirksamkeit von Tempo-30-Zonen in Bezug auf eine Senkung der Schadstoffemissionen und eine Regulierung der aus dem Verkehr resultierenden Lärmbelästigungen ein?

Um ausführliche schriftliche Begründung wird gebeten.


Jürgen Canehl
Stadtrat


Anlage: Auszug aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0182/19

Kategorie

Anfragen | Stellungnahme | Verkehr