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20.09.18 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ab 2020 wird sich der Standard für zukünftiges Bauen für private Bauherren genauso wie für Unternehmen grundlegend ändern. Die Europäische Union setzt strikte Energiespar-Richtlinien und damit neue Werte für zukunftsträchtiges und umweltschonendes Bauen an. Bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzziele kommt dem Gebäudesektor eine Schlüsselrolle zu: Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen sind auf Gebäude zurückzuführen.
Diese Zahlen sollen mit der EU-weiten Einführung sogenannter Nearly Zero Energy Buildings (Fast-Nullenergie-Gebäude) ab 2020 spürbar und nachhaltig gesenkt werden. Damit werden Bauherren in die Pflicht genommen. Diese Regelungen gelten für alle Neubauten, seien es nun ein Einfamilienhaus oder ein kommerzielles Gebäude. Die Ziele dabei sind hoch gesteckt und sollen jedem Bürger die Chance geben, sich beim Kampf gegen die Klimakrise mit einzubringen und auf der anderen Seite Geld zu sparen.
Bei den öffentlichen Gebäuden gilt diese Regel allerdings schon ab Ende 2018 (Siehe Neufassung der EU-Gebäuderichtlinien).
Der Energieverbrauch in Gebäuden hat einen großen Anteil am gesamten Energieverbrauch in den Gemeinden und Städten. Vor allem für die Raumwärme und die Gebäudeklimatisierung und -kühlung wird viel Energie benötigt. Wird ein Haus jedoch als Passivhaus – das ist ein konsequent weiterentwickeltes Niedrigenergiehaus – gebaut oder saniert, kann bis zu 90 Prozent des Bedarfs eingespart werden. Die Einsparung hat direkten Einfluss auf die Klimabilanz und die Energiekosten. Die dadurch bei Neubauten entstehenden Mehrkosten (in der Regel 3 bis 8 Prozent der Investitionskosten) können so bereits nach kurzer Zeit durch die reduzierten Energiekosten kompensiert werden.
Ich frage Sie daher:
1. Wie weit ist die Stadt Magdeburg bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinien in Bezug auf den Passivhaus-Standard sowohl bei Neubauten als auch bei der Anmietung von Gebäuden?
2. Gibt es derartige Vorgaben bzw. Auflagen (in Bezug auf die Einhaltung des Passivhaus-Standards) der Stadt auch bei Verkäufen von eigenen Grundstücken? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
3. Inwieweit werden Passivhaus-Kriterien und ökologische Kriterien, wie die Verwendung von biologischen Baustoffen, die Vermeidung baubiologisch bedenklicher oder toxischer Stoffe, die Vermeidung von Versiegelung, Begrünung und der Energieverbrauch in die Planung von Neubauten, wie z.B. die Kita-Neubauten einbezogen?
4. Plant die Landeshauptstadt ein finanzielles Anreizprogramm zum Bauen im Passivhaus-Standard, aber auch zum Sanieren mit Passivhaus-Komponenten? Wenn ja, was ist konkret geplant und ab wann?
5. Gibt es diesbezügliche Abstimmungen bzw. ein gemeinsames Vorgehen der Stadt mit dem stadteigenen Wohnungsunternehmen (Wobau)? Wenn ja wie sehen diese konkret aus?
Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Timo Gedlich
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0274/18
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