Menü
15.08.18 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit dem Antrag A0004/10 hat der Stadtrat beschlossen, dass der Rahmenplan für die Magdeburger Innenstadt zu überarbeiten ist. Für die Erstellung des Rahmenplans sollten die Ergebnisse vorangegangener Masterpläne, Wettbewerbe und Workshops herangezogen werden. Wie in der Informationsvorlage I0094/13 dargestellt, sollte ein Rahmenplan Innenstadt auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Landeshauptstadt Magdeburg basieren und aufbauen.
Mit dem ISEK Teil A wurde in der Stadtratssitzung am 10.10.2013 ein gesamtstädtisches Leitbild für die künftige Stadtentwicklung mit einem Zeithorizont bis 2025 beschlossen.
Auf Grundlage des ISEK Teil A wurden dann im ISEK Teil B für alle bewohnten Stadtteile konkrete städtebauliche Entwicklungsziele erarbeitet und vom Stadtrat am 08.06.2017 (DS0066/17) sowie am 17.08.2017 (DS0339/17) beschlossen.
Da das ISEK nun schon einige Zeit vorliegt und aktuelle Bauvorhaben und Planungen nochmals die Notwendigkeit des Rahmenplanes Innenstadt unterstreichen, fragen wir Sie:
1. Welche konkreten Zielvorstellungen für die Entwicklung der Magdeburger Innenstadt als Neue Mitte Magdeburg gibt es und wie wird der Stadtrat bei der Weiterentwicklung der Ziele mit einbezogen?
2. Wie ist der Stand der Erarbeitung des Rahmenplanes?
3. Wird der Rahmenplan im eigenen Hause bearbeitet oder soll die Erarbeitung (ggf. auch in Teilen) an Externe vergeben werden?
4. Wie ist der Zeitablauf geplant? Wann sollen Zwischenergebnisse vorgestellt werden? und wann soll der Rahmenplan fertiggestellt sein?
5. Wie sollen a) Stadtrat und b) Bürger*innen in die Bearbeitung einbezogen werden? Welche zeitgemäßen Medien (Webseite der Stadt, Planungsworkshops etc.) sollen genutzt werden?
6. Welche Planungen (Wettbewerbe, Bebauungsplanverfahren etc.) fließen mit welchem Planungsstand in die Erarbeitung ein? Wie werden diese z.B. auf der Webseite der Stadt dargestellt?
7. Wie wird der Rahmenplan mit der Bewerbung zur Kulturhauptstadt verknüpft?
Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.
Jürgen Canehl
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0224/18
Kategorie