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06.06.18 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor ein paar Tagen sah ich einen Mitarbeiter des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes, der in der Maxim-Gorki-Straße großflächig Mittel gegen Unkraut gespritzt hat. Ich war darüber einigermaßen irritiert, denn soweit mir bekannt, ist der Gebrauch von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) zumindest in privaten Gärten prinzipiell verboten. Exakt beschrieben wird dieses Verbot innerhalb der öffentlichen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die regelmäßigen Änderungen unterliegt und jederzeit bei den zuständigen Behörden vor Ort eingesehen werden kann.
Von mir darauf angesprochen, bestätigte der Mitarbeiter, dass er diese Arbeiten auftragsgemäß ausführen würde.
Daher meine Fragen:
1. Warum werden seitens des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes überhaupt Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt und keine anderen Methoden (z.B. Abbrennen) zur Unkrautbekämpfung angewandt?
2. Ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Einfahrten und dergleichen überhaupt erlaubt?
3. Welche Unkrautvernichtungsmittel kommen seitens des Abfallwirtschaftsbetriebes zum Einsatz? Handelt es sich dabei um ökologisch unbedenkliche Unkrautvernichtungsmittel (d.h. biologisch abbaubar)? Wenn ja, um welche?
4. Wie wird bei der offenen/öffentlichen Anwendung sichergestellt, dass die eingesetzten Mittel ungefährlich sind für Mensch und Tier (u.a. auch für Bienen)?
Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.
Jürgen Canehl
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0185/18
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