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04.04.18 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Schiedsstelle 6 wurde aufgrund einer schweren Erkrankung des Vorsitzenden vom Rechtsamt aufgelöst.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wird ein Schiedsgericht, welches nicht mehr arbeitsfähig ist grundsätzlich aufgelöst oder gibt es eine Ersatzregelung, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen?
2. Wie wird mit den verbliebenen Mitgliedern von aufgelösten Schiedsgerichten verfahren? Werden sie neu zugeteilt oder werden sie offiziell verabschiedet?
Ich bitte um ausführliche Beantwortung der Fragen.
Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0104/18
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