F0005/18: Nächtliche Lichtstörungen

In letzter Zeit erreichen mich Beschwerden von Bürger*innen im Bereich Klosterwuhne über sehr helle Leuchtreklamen einer örtlichen Wohnungsbaugenossenschaft im Bereich Klosterwuhne in den Abend und Nachtstunden. Die Bürger*innen fühlen sich dadurch...

17.01.18 – von Tom Assmann –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in letzter Zeit erreichen mich Beschwerden von Bürger*innen im Bereich Klosterwuhne über sehr helle Leuchtreklamen einer örtlichen Wohnungsbaugenossenschaft im Bereich Klosterwuhne in den Abend und Nachtstunden. Die Bürger*innen fühlen sich dadurch in der Nachtruhe gestört. Ähnliche Beschwerden gab es auch mit den Lichtern des Fahrgastgeschäftes beim Weihnachtsmarkt. Ich frage deswegen:

1. Besteht in der LH Magdeburg eine kommunale Regelung über zulässige Lichtstärken der Außenreklamen und anderer leuchtenden Einrichtungen?

2. Welche gesetzlichen Vorschriften dazu bestehen und welche maximalen Lichtstärken lassen diese an Wohnräumen anliegend zu?

3. Wie und von wem werden die Helligkeiten der Leuchtreklamen und anderer leuchtenden Einrichtungen kontrolliert?

4. Wer ist in der LH Magdeburg Ansprechpartner, wenn Bürger*innen von zu hellen Leuchtreklamen und anderen leuchtenden Einrichtungen belästigt werden?


Ich bitte um eine schriftliche Antwort.


Tom Assmann
Stadtrat

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0037/18

 

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Anfragen | Stellungnahme | Umwelt