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20.04.17 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Bundesrat hat kürzlich einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.
Dadurch gibt es künftig Vereinfachungen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen, wie dies bisher bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen notwendig war.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zu dieser Regierungsverordnung soll künftig bundesweit grundsätzlich Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen gelten. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis wurde damit umgekehrt und der Entscheidungs-spielraum für die Kommunen größer.
Ich frage Sie daher:
Wann ist mit der konkreten Umsetzung der beschlossenen Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Bezug auf
- die leichtere Einführung von Tempo 30 vor Schulen und Kitas,
- das zukünftige Fahrradfahren von Erwachsenen auf Gehwegen zur Begleitung ihrer Kinder,
- das Klarstellen von Regeln für E-Bikes und Regelungen zur Rettungsgasse
in Magdeburg zu rechnen?
Um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.
Timo Gedlich
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0170/17
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