F0241/16: Verlust der Grünanlage Leipziger Straße/Helmholtzstraße

In der Presse war am 24.11.2016 zu lesen, dass die Grünanlage im Bereich Helmholtzstraße/Erich-Weinert-Straße/Leipziger Straße an einen privaten Investor verkauft und vollständig bebaut werden soll. Die Grünanlage ist Bestandteil der Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg und als öffentliche Grünfläche unter Nr. GA 0121 ausgewiesen. Auf der Grünanlage befinden sich mindestens acht Bäume, die gemäß Baumschutzsatzung geschützt und zu erhalten sind. Über die Grünanlage verläuft an der Südseite...

09.12.16 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Presse war am 24.11.2016 zu lesen, dass die Grünanlage im Bereich Helmholtzstraße/Erich-Weinert-Straße/Leipziger Straße an einen privaten Investor verkauft und vollständig bebaut werden soll.

Die Grünanlage ist Bestandteil der Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg und als öffentliche Grünfläche unter Nr. GA 0121 ausgewiesen. Auf der Grünanlage befinden sich mindestens acht Bäume, die gemäß Baumschutzsatzung geschützt und zu erhalten sind. Über die Grünanlage verläuft an der Südseite des Grundstücks ein Fußweg zwischen der Helmholtzstraße entlang der Kita der evangelischen Kirchengemeinde zur Leipziger Straße. Weiterhin befindet sich dort ein Stellplatz für Wertstoffcontainer.

Dem Zeitungsartikel war weiterhin zu entnehmen, dass ein Verkaufsbeschluss durch den Finanzausschuss schon gefasst wurde und dass das 1.900 m² große Grundstück für etwa eine viertel Million verkauft werden soll.

Ich frage deshalb:

  1. Als Mitglied des Betriebsausschusses SFM ist mir kein Beschluss bekannt, dass die Grünanlage aufgelassen werden soll. Warum wurde die Angelegenheit nicht zunächst im Betriebsausschuss beraten?
  1. Wurde der Verzicht auf die Grünanlage in der zuständigen Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit besprochen bzw. wurde die GWA vor Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt?
  1. Wer hat den Beschluss zur Ausschreibung des Grundstücks zu verantworten?
  1. Welche Bauabsichten hat der vorgesehene Kaufinteressent? Können Bäume verbleiben, wieviel Geschosse wird das Grundstück haben?
  1. Bei der Bebauung des Grundstücks handelt es sich um eine exponierte Lage im Schnittpunkt mehrerer Straßen. Üblich ist bei solchen Vorhaben die Vorstellung des Bebauungskonzeptes im Stadtentwicklungsausschuss. Wurde das Konzept des Investors dort beraten?
  1. Entspricht ein Kaufpreis von rund 130 €/m² dem derzeitigen Marktpreis für vergleichbare Grundstücke?
  1. An welcher Stelle entsteht eine Ersatzfläche für die derzeit dort untergebrachten Wertstoffcontainer?

 

Ich bitte – soweit möglich – um kurze mündliche Auskunft und eine ausführliche schriftliche Antwort.

 

Jürgen Canehl
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0007/17

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

in der Presse war am 24.11.2016 zu lesen, dass die Grünanlage im Bereich Helmholtzstraße/Erich-Weinert-Straße/Leipziger Straße an einen privaten Investor verkauft und vollständig bebaut werden soll.

 

Die Grünanlage ist Bestandteil der Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg und als öffentliche Grünfläche unter Nr. GA 0121 ausgewiesen. Auf der Grünanlage befinden sich mindestens acht Bäume, die gemäß Baumschutzsatzung geschützt und zu erhalten sind. Über die Grünanlage verläuft an der Südseite des Grundstücks ein Fußweg zwischen der Helmholtzstraße entlang der Kita der evangelischen Kirchengemeinde zur Leipziger Straße. Weiterhin befindet sich dort ein Stellplatz für Wertstoffcontainer.

 

Dem Zeitungsartikel war weiterhin zu entnehmen, dass ein Verkaufsbeschluss durch den Finanzausschuss schon gefasst wurde und dass das 1.900 m² große Grundstück für etwa eine viertel Million verkauft werden soll.

 

Ich frage deshalb:

 

  1. Als Mitglied des Betriebsausschusses SFM ist mir kein Beschluss bekannt, dass die Grünanlage aufgelassen werden soll. Warum wurde die Angelegenheit nicht zunächst im Betriebsausschuss beraten?

 

  1. Wurde der Verzicht auf die Grünanlage in der zuständigen Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit besprochen bzw. wurde die GWA vor Beschlussfassung in Kenntnis gesetzt?

 

  1. Wer hat den Beschluss zur Ausschreibung des Grundstücks zu verantworten?

 

  1. Welche Bauabsichten hat der vorgesehene Kaufinteressent? Können Bäume verbleiben, wieviel Geschosse wird das Grundstück haben?

 

  1. Bei der Bebauung des Grundstücks handelt es sich um eine exponierte Lage im Schnittpunkt mehrerer Straßen. Üblich ist bei solchen Vorhaben die Vorstellung des Bebauungskonzeptes im Stadtentwicklungsausschuss. Wurde das Konzept des Investors dort beraten?

 

  1. Entspricht ein Kaufpreis von rund 130 €/m² dem derzeitigen Marktpreis für vergleichbare Grundstücke?

 

  1. An welcher Stelle entsteht eine Ersatzfläche für die derzeit dort untergebrachten Wertstoffcontainer?

 

Ich bitte – soweit möglich – um kurze mündliche Auskunft und eine ausführliche schriftliche Antwort.

 

 

 

 

Jürgen Canehl

Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0169/16

Kategorie

Anfragen | Bauen | Naturschutz | Stellungnahme