F0139/16: Beschlossene Tempo-Begrenzung im Rotehornpark

Mit großer Mehrheit wurde in der Stadtratssitzung am 17.03.2016 beschlossen, dass auf der Erschließungsroute entlang der Alten Elbe, mit der die Wassersportanlagen, Vereinsheime und perspektivisch auch das neue Hotel erschlossen wird, eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h vorzusehen ist. Der Stadtrat hatte der Verwaltung dabei überlassen, ob es sich um eine Begrenzung auf 10 km/h oder 20 km/h handeln soll. Ich frage jetzt dazu: Welche Gründe gibt es, dass Jogger, Spaziergänger, Segway-Nutzer, Skater und Radfahrer in diesem Sommer noch keine befriedigenden Verhältnisse entsprechend...

09.08.16 – von Jürgen Canehl –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit großer Mehrheit wurde in der Stadtratssitzung am 17.03.2016 beschlossen, dass auf der Erschließungsroute entlang der Alten Elbe, mit der die Wassersportanlagen, Vereinsheime und perspektivisch auch das neue Hotel erschlossen wird, eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h vorzusehen ist.
Der Stadtrat hatte der Verwaltung dabei überlassen, ob es sich um eine Begrenzung auf 10 km/h oder 20 km/h handeln soll.

Ich frage jetzt dazu:

  1. Welche Gründe gibt es, dass Jogger, Spaziergänger, Segway-Nutzer, Skater und Radfahrer in diesem Sommer noch keine befriedigenden Verhältnisse entsprechend dieser aktuellen Beschlusslage hatten?

  2. Wann ist mit der Anordnung von Tempo 10 oder höchstens Tempo 20 im Stadtpark zu rechnen?

  3. Für welche Anordnung hat sich die Verkehrsbehörde entschieden - eine Tempo 10 (Verkehrszeichen 274.1-52) oder eine Tempo 20 Zone (Verkehrszeichen VZ 274.1-51)?

  4. Wird an die neue Geschwindigkeit dann auch durch Markierungen auf der Asphaltfläche  erinnert werden?

Ich bitte um eine kurze mündliche und ggf. ausführliche schriftliche Beantwortung.

 

Jürgen Canehl
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0210/16

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