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09.08.16 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die in der SRS am 27.01.2011 beschlossene Verlängerung der Geltungsdauer der Garagen- und Stellplatzsatzung wurde mittels Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Tierschutzpartei und Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache (DS0433/10) wie folgt ergänzt:
„Die Verlängerung der Geltungsdauer der Garagen- und Stellplatzsatzung erfolgt zunächst für fünf Jahre. In 2 Jahren ist eine Änderung vorzulegen. Diese Zeit soll genutzt werden, um Stellplätze für Fahrräder bei der Überarbeitung mit einzubeziehen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dazu bestehen.“
Diese rechtlichen Voraussetzungen bestehen nunmehr mit der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.09.2013.
In der o.g. Drucksache trifft die Verwaltung weiterhin folgende Aussage: „Da in Magdeburg die Besonderheit besteht, dass zusätzlich zu der Garagen- und Stellplatzsatzung eine Stellplatzablösesatzung beschlossen wurde, welche zu dem mit einer anderen Geltungsdauer in Kraft getreten ist, besteht das Ziel, diese Satzungen zusammenzuführen. Hierfür stellt sich die Stadt einen Zeithorizont von 3 Jahren vor. In dieser Zeit kann eine gründliche Analyse und Bewertung der hiesigen sowie vergleichbaren Satzungen zur Regelung des ruhenden Verkehrs in vergleichbaren Großstädten sowie für die inhaltliche Abstimmung innerhalb der Bauverwaltung genutzt werden. Dabei kann geprüft werden, ob die Kennzahlen in der Stellplatzsatzung dem aktuellen Stand entsprechen. Ferner kann insbesondere die Regelung von Fahrradabstellplätzen geprüft werden.“
Wir fragen Sie daher:
Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.
Timo Gedlich
Stadtrat
Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0224/16
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