F0138/16: Stand Überarbeitung Garagen- und Stellplatzsatzung

die in der SRS am 27.01.2011 beschlossene Verlängerung der Geltungsdauer der Garagen- und Stellplatzsatzung wurde mittels Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Tierschutzpartei und Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache (DS0433/10) wie folgt ergänzt: „Die Verlängerung der Geltungsdauer der Garagen- und Stellplatzsatzung erfolgt zunächst für fünf Jahre. In 2 Jahren ist eine Änderung vorzulegen. Diese Zeit soll genutzt werden, um Stellplätze für Fahrräder bei der Überarbeitung mit einzubeziehen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dazu bestehen.“ Diese rechtlichen Voraussetzungen bestehen nunmehr...

09.08.16 – von Timo Gedlich –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die in der SRS am 27.01.2011 beschlossene Verlängerung der Geltungsdauer der Garagen- und Stellplatzsatzung wurde mittels Änderungsantrag der Fraktionen SPD/Tierschutzpartei und Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache (DS0433/10) wie folgt ergänzt:
„Die Verlängerung der Geltungsdauer der Garagen- und Stellplatzsatzung erfolgt zunächst für fünf Jahre. In 2 Jahren ist eine Änderung vorzulegen. Diese Zeit soll genutzt werden, um Stellplätze für Fahrräder bei der Überarbeitung mit einzubeziehen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dazu bestehen.“
Diese rechtlichen Voraussetzungen bestehen nunmehr mit der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.09.2013.

In der o.g. Drucksache trifft die Verwaltung weiterhin folgende Aussage: „Da in Magdeburg die Besonderheit besteht, dass zusätzlich zu der Garagen- und Stellplatzsatzung eine Stellplatzablösesatzung beschlossen wurde, welche zu dem mit einer anderen Geltungsdauer in Kraft getreten ist, besteht das Ziel, diese Satzungen zusammenzuführen. Hierfür stellt sich die Stadt einen Zeithorizont von 3 Jahren vor. In dieser Zeit kann eine gründliche Analyse und Bewertung der hiesigen sowie vergleichbaren Satzungen zur Regelung des ruhenden Verkehrs in vergleichbaren Großstädten sowie für die inhaltliche Abstimmung innerhalb der Bauverwaltung genutzt werden. Dabei kann geprüft werden, ob die Kennzahlen in der Stellplatzsatzung dem aktuellen Stand entsprechen. Ferner kann insbesondere die Regelung von Fahrradabstellplätzen geprüft werden.“

 

Wir fragen Sie daher:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der bereits für 2014/15 vorgesehenen Zusammenführung der beiden Satzungen (Garagen-/Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung)? Wann wird diese neue zusammengeführte Satzung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt? 
  2. Wie ist diese zeitliche Verzögerung zu erklären? Kann es an fehlendem Personal liegen? 

  3. Welche konkreten Regelungen zu Stellplätzen für Fahrräder gemäß SR-Beschluss zu DS0433/10/1 sind in der neuen Satzung vorgesehen? 

  4. Zu welchen Ergebnissen kommt die Verwaltung nach der Analyse und Bewertung von Satzungen zur Regelung des ruhenden Verkehrs vergleichbarer Großstädte und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die neue Satzung der Stadt Magdeburg? 

  5. Was hat die Prüfung in Bezug auf die Aktualität der Kennzahlen in der derzeitigen Garagen- und Stellplatzsatzung Magdeburgs ergeben und mit welchem Ergebnis?

 

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.

 

Timo Gedlich
Stadtrat

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0224/16

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Anfragen | Stellungnahme | Verkehr