Stadtratsfraktion

GRÜNE/future! MD

F0021/16: Parteipolitische Veranstaltungen im Wahlkampf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach dem Motto „Alle Jahre wieder...“ veranstaltet die SPD-Stadtratsfraktion kurz vor den diesjährigen Landtagswahlen mit prominenter Beteiligung aus Politik (Frau Budde, Fraktionsvorsitzende SPD-Landtagsfraktion) und Verwaltung (Prof. Puhle, Beigeordneter und Dr. Laabs, Leiterin Kunstmuseum) am 15.02.2016 im Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Magdeburg auf dem Weg zur Kulturhauptstadt Europas“. An sich eine interessante Veranstaltung, allerdings werfen Zeitpunkt und Teilnehmerinnen dieser Veranstaltung doch Fragen auf, da diese...

08.02.16 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach dem Motto „Alle Jahre wieder...“ veranstaltet die SPD-Stadtratsfraktion kurz vor den diesjährigen Landtagswahlen mit prominenter Beteiligung aus Politik (Frau Budde, Fraktionsvorsitzende SPD-Landtagsfraktion) und Verwaltung (Prof. Puhle, Beigeordneter und Dr. Laabs, Leiterin Kunstmuseum) am 15.02.2016 im Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Magdeburg auf dem Weg zur Kulturhauptstadt Europas“. An sich eine interessante Veranstaltung, allerdings werfen Zeitpunkt und Teilnehmerinnen dieser Veranstaltung doch Fragen auf, da diese nicht im Einklang stehen mit den internen Festlegungen des Oberbürgermeisters (siehe Anhänge).

In der „Verfügung des Oberbürgermeisters zur Umgehensweise mit Einladungen Dritter an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung“ vom 08. August 2003 heißt es:
„Innerhalb von 6 Wochen vor anstehenden Wahlen ist die Teilnahme an Veranstaltungen Dritter für Alle grundsätzlich untersagt.“

Weiter heißt es in der „Grundsatzentscheidung zur Nutzung von Räumen der LH Magdeburg für parteipolitische Veranstaltungen“ vom 12. Januar 2006: „Innerhalb von 4 Wochen vor Wahlterminen sollen keine parteipolitischen Veranstaltungen stattfinden.“

 

Wir fragen Sie daher:

1.    Haben die beiden oben genannten Verfügungen des Oberbürgermeisters noch Gültigkeit oder wurden diese außer Kraft gesetzt?

2.    Würden Sie uns zustimmen, dass es sich bei dieser Podiumsdiskussion eindeutig um eine parteipolitische Veranstaltung Dritter handelt, an der innerhalb von 4 Wochen vor einem Wahltermin städtische Mitarbeiterinnen teilnehmen?

3.    Wurde diese Veranstaltung, die ganz offensichtlich Ihren beiden Verfügungen vom 08. August 2003 und vom 12. Januar 2006 entgegensteht, in Bezug auf den Zeitpunkt, die Örtlichkeit und die Teilnehmerinnen mit Ihnen abgestimmt?

4.    Haben Sie gemäß der Verfügung vom 08. August 2003 ggf. von einer „besonderen Festlegung für Einzelfälle durch den OB“ Gebrauch gemacht? Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

5.    Ist davon auszugehen, dass künftig auch die anderen Parteien beim Verstoß gegen die Verfügungen des OB mit Ihrer Unterstützung bzw. Zustimmung rechnen können oder wird hier lediglich mit zweierlei Maß gemessen?

Wir bitten um eine ausführliche mündliche Stellungnahme in der SR-Sitzung am 18.02.2016, geben Ihnen jedoch im Vorfeld der Sitzung die Möglichkeit, sich gegenüber den Unterzeichnenden im Rahmen eines Gespräches zum Sachverhalt zu äußern sowie die SPD-Veranstaltung rechtzeitig wegen Verstoß gegen die geltenden Verfügungen des Oberbürgermeisters abzusetzen.  

 

Wigbert Schwenke                      Frank Theile                           Olaf Meister
Fraktion CDU/FDP/BfM              DIE LINKE/Gartenpartei       Bündnis 90/Die Grünen

 

Stellungnahme der Verwaltung ist mündlich erfolgt:

 

Antwort des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper:
Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper zitiert aus seiner Verfügung vom 08.08.2003 bezüglich des Umgangs mit Einladungen Dritter an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Diese besagt, dass Verwaltungsmitarbeiter an Veranstaltungen Dritter – Parteien, Abgeordneter, Stadträte – gehen können, wenn der Beigeordnete das genehmigt hat und dass die Teilnahme an Veranstaltungen für alle sechs Wochen vor den Wahlen grundsätzlich untersagt ist. Privatpersonen sind von dieser Festlegung ausgenommen.
Herr Dr. Trümper zitiert weiterhin aus seiner Verfügung vom 12.01.2006 zur Nutzung von Räumen der Landeshauptstadt Magdeburg für parteipolitische Veranstaltungen. Diese beinhaltet, dass in Schulen, Kindergärten, Rathaus und Johanniskirche finden grundsätzlich keine Parteiveranstaltungen statt. Unberührt hiervon bleibt die Fraktionsarbeit, wenn sie als Veranstaltung angemeldet ist. Er stellt klar, dass er keiner Fraktion untersagen kann, Veranstaltungen durchzuführen und es auch keine Rechtsgrundlage gibt, als Verwaltung einzugreifen.

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Anfragen | Demokratie | interfraktionell | Stellungnahme