F0207/15: Abriss des Baudenkmals Alt Westerhüsen 155

Mit dem bedauerlichen Abriss des, das Ortsbild prägenden Denkmals Alt Westerhüsen 155 ist nunmehr das Denkmal verloren. Die verbliebene Eckbebauung zur Kieler Straße ist nun freistehend. Nach dem Abriss der gegenüberliegenden Bebauung im Jahr 2009 hat sich das Erscheinungsbild der im Ortszentrum gelegenen Fläche sehr nachteilig verändert. Vor dem Hintergrund dieser befürchteten Entwicklung war mit Anfrage...

04.12.15 – von Olaf Meister –

Olaf MeisterSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem bedauerlichen Abriss des, das Ortsbild prägenden Denkmals Alt Westerhüsen 155 ist nunmehr das Denkmal verloren. Die verbliebene Eckbebauung zur Kieler Straße ist nun freistehend. Nach dem Abriss der gegenüberliegenden Bebauung im Jahr 2009 hat sich das Erscheinungsbild der im Ortszentrum gelegenen Fläche sehr nachteilig verändert.

Vor dem Hintergrund dieser befürchteten Entwicklung war mit Anfrage F0170/14 die Situation thematisiert worden, ohne dass sich daraus allerdings eine positive Lösung ergab. In der Stellungnahme S0245/14 wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass eine Beratung des Eigentümers erfolgt und Erhaltungsmöglichkeiten geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund die nachfolgenden Fragen:

1. Gab es im Nachgang zur Stellungnahme S0245/14 Beratungen und Klärungen mit dem Ziel des Erhalts des Baudenkmals? Woran scheiterten diese ggf.?

2. Gab es Forderungen seitens des Denkmalschutzes, die sich letztlich für den Erhalt des Objekts als hinderlich erwiesen haben?

3. Gab es Vorschläge seitens des Eigentümers oder eines Investors zum Erhalt des Gebäudes, die jedoch Probleme in Bezug auf die Denkmaleigenschaft gehabt hätten?

4. Sind private Pläne bekannt oder gibt es Initiativen seitens der Stadtverwaltung, die entstandenen empfindlichen Baulücken durch Neubebauung oder Zwischenlösungen zu schließen?

 

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.

 

Olaf Meister
Fraktionsvorsitzender

 

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0013/16

 

 

 

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