F0112/15: Dublin-Rückführung am 25.06.2015

Unter der Überschrift „Stellungnahme zur Rückübersetzung eines Eritreers nach Italien - Gute Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Polizei“ hat die Stadtverwaltung am 25.06.2015 eine Meldung auf der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlicht. Darin wird der Ordnungsbeigeordnete Holger Platz wie folgt zitiert: „Die Durchführung ist korrekt und so abgelaufen, wie sie geplant war. Meine Mitarbeiter hatten vor Ort den Eindruck... 

25.06.15 –

Sören HerbstSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter der Überschrift „Stellungnahme zur Rückübersetzung eines Eritreers nach Italien - Gute Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Polizei“ hat die Stadtverwaltung am 25.06.2015 eine Meldung auf der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlicht. Darin wird der Ordnungsbeigeordnete Holger Platz wie folgt zitiert: „Die Durchführung ist korrekt und so abgelaufen, wie sie geplant war. Meine Mitarbeiter hatten vor Ort den Eindruck eines friedlichen und ruhigen Einsatzes. Es gab im Vorfeld zwei Abstimmungen mit der Polizei. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Ausländerbehörde Ausführende im Auftrag des BAMF ist.“

Zu dem in dieser Meldung erwähnten Sachverhalt frage ich den Oberbürgermeister:

1. Welche milderen Mittel als der erfolgte Einsatz Unmittelbaren Zwangs wurden durch die Stadtverwaltung geprüft und wie wurden sie zur Anwendung gebracht?

2. Wie begründet die Stadtverwaltung die Verhältnismäßigkeit des erfolgten Polizeieinsatzes?

3. Mit vielen Mitarbeitern war die Stadtverwaltung vor Ort im Einsatz?

4. War bei der Abschiebung ein Dolmetscher anwesend? Falls nein, warum wurde dies nicht für notwendig erachtet?

5. War bei der Abschiebung ein Arzt anwesend?

6. Weshalb wählte die Stadtverwaltung einen nächtlichen Zeitpunkt (4 Uhr) für die Abschiebung?

7. Weshalb erfolgte in diesem Fall die Veröffentlichung der o.g. Stellungnahme und wer ist für deren Inhalt verantwortlich?

8. Auf welcher Grundlage hat sich die LHS Magdeburg dazu entschlossen, den Namen des Betroffenen in o.g. Stellungnahme zu veröffentlichen?

Um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung wird gebeten.

 

Sören Herbst
Stadtrat

 

Stellungnahme der Verwaltung S0160/15

 

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Anfragen | Integration | Menschenrechte | Stellungnahme