F0052/15: Sprechzeiten Elternbeitragsstelle

Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) besteht seit dem 01. August 2013 für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Eltern, deren Kinder eine Tageseinrichtung/Tagespflegestelle besuchen, haben seit dieser Zeit... 

10.04.15 –

Alfred WestphalSehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem neuen Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) besteht seit dem 01. August 2013 für jedes Kind ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Eltern, deren Kinder eine Tageseinrichtung/Tagespflegestelle besuchen, haben seit dieser Zeit für die Nutzung eines Betreuungsplatzes Kostenbeiträge an die Landeshauptstadt Magdeburg zu entrichten.

Vor Einführung des KiFöG LSA wurde der Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung/Tagespflegestelle direkt an den Träger der Einrichtung gezahlt.

Seit Oktober 2013 ist die Elternbeitragsstelle im Sozialzentrum Nord nur eingeschränkt erreichbar. Jetzt wird angekündigt, dass diese eingeschränkten Öffnungszeiten (dienstags von 14 - 17 Uhr und donnerstags von 9- 12 Uhr) auch in den kommenden Monaten weiter bestehen bleiben.

Als Grund werden nach wie vor die erforderlichen Umstellungen in der Verwaltung bei der Umsetzung des neuen Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt angegeben.

Daher die nachfolgenden Fragen:

  1. Wie lange werden diese Einschränkungen, die kurz nach der Einführung des KiFöG begonnen haben, voraussichtlich noch andauern?

  2. Weshalb dauern die Umstellungen in der Verwaltung auf das im August 2013 in Kraft getretene KiFöG so lange und warum kann dem nicht mit Umbesetzungen innerhalb der Verwaltung entgegnet werden?


Um mündliche und ggf. ergänzende schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.

 

Alfred Westphal
Stadtrat

Stellungnahme der Verwaltung S0099/15

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Anfragen | Kinder | Stellungnahme | Verwaltung