in einigen Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Magdeburg sind Gelände- und Bebauungshöhen auf Baugrundstücken entweder durch absolute Höhenfestsetzungen (Bezug auf NHN) oder durch einen Bezug zu öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. In anderen B-Plänen fehlen solche Festsetzungen. Wir hätten gern gewusst...
24.07.14 – von Jürgen Canehl –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in einigen Bebauungsplänen der Landeshauptstadt Magdeburg sind Gelände- und Bebauungshöhen auf Baugrundstücken entweder durch absolute Höhenfestsetzungen (Bezug auf NHN) oder durch einen Bezug zu öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. In anderen B-Plänen fehlen solche Festsetzungen.
Wir hätten gern gewusst:
- Wie wird die Gelände- und somit die Bebauungshöhe auf Baugrundstücken geregelt, wenn im B-Plan Festsetzungen hierzu fehlen?
- Kann in solchen Fällen jeder seine Geländehöhe durch Abtragen oder Aufschütten selbst bestimmen und verändern?
- Gibt es hierzu in Bezug auf benachbarte Grundstücke Regelungen?
Wir bitten um eine kurze schriftliche Antwort.
Stellungnahme der VerwaltungS0223/14