Dem Bericht der Magdeburger Volksstimme vom 14. Juni 2014 habe ich entnommen, dass der Flora-Park Magdeburg beim Bauverwaltungsamt einen Bauantrag gestellt hat. Dabei sollen die bisherigen Baumarktflächen und das Gartencenter neu aufgeteilt werden. Dort sollen nach Angaben...
09.07.14 – von Jürgen Canehl –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
dem Bericht der Magdeburger Volksstimme vom 14. Juni 2014 habe ich entnommen, dass der Flora-Park Magdeburg beim Bauverwaltungsamt einen Bauantrag gestellt hat. Dabei sollen die bisherigen Baumarktflächen und das Gartencenter neu aufgeteilt werden. Dort sollen nach Angaben des Volksstimme-Berichtes 40 neue Mieter einziehen. Dabei sollen die Flächen des Baumarktes in Geschäfte mit innenstadtrelevanten Sortimenten (Schuhe, Bekleidung, Sportarikel etc.) umgewandelt werden. Laut dem gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1998 stehen dem Flora-Park für die Sortimente Schuhe, Bekleidung und Sportartikel nach meiner Kenntnis maximal 4.000 m² zur Verfügung. Über verschiedene Ausnahmegenehmigungen wurde diese Beschränkung in den letzten Jahren im erheblichen Maße aufgeweicht, so dass jetzt bereits 8.000 m² für diese Sortimente verwendet werden.
Daher stellen wir unter Bezugnahme auf das Märktekonzept der Landeshauptstadt zum eingereichten Bauantrag die folgenden Fragen:
- Wie geht die Verwaltung mit den bisherigen Überschreitungen bei den zentrenrelevanten Sortimenten im Florapark um?
- Welche Befreiungen nach Paragraph 31 BauGB bei den zentrenrelevanten Sortimenten gibt es bislang?
- Gibt es seitens der Verwaltung eine aktuelle Flächenaufstellung nach Sortimenten unterteilt für den Florapark?
- Welche Sortimente (Branchen) sollen in den 40 neuen Mietbereichen angesiedelt werden und wie viele Quadratmeter davon sind innenstadtrelevant (z. B. Bekleidung/Schuhe)?
- Wie wird sich das angekündigte Vorziehen der Fassaden auf die vermietbare Gesamtfläche auswirken?
- Entspricht die Neuaufteilung und die Flächenerweiterung des Flora-Parks den Grundsätzen des Magdeburger Märktekonzeptes?
- Wann genau soll mit den Bauarbeiten und mit der Ansiedlung der neuen Geschäfte begonnen werden?
- Wie und wann wird der Stadtentwicklungsausschuss in das Verfahren einbezogen?
Wir bitten um eine ausführliche schriftliche Antwort.
Stellungnahme der Verwaltung S0200/14