F0119/14: Schließung Jahnsportplatz

In der Volksstimme vom 05. Juni 2014 wurde berichtet, dass der Verein SV Arminia 53 zum 09. Juni den Jahnsportplatz schließen wird. Der Grund dafür sind die am 31. Mai ausgelaufenen Stellen der vier Bürgerarbeiter des Vereins. Eine Absicherung des Sportplatzbetriebes ist aus Sicht des Vereines damit nicht mehr möglich. Zahlreiche Vereine haben ihre Vereinssportstätten, die vorwiegend nur von einem Sportverein... 

10.06.14 – von Olaf Meister –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Volksstimme vom 05. Juni 2014 wurde berichtet, dass der Verein SV Arminia 53 zum 09. Juni den Jahnsportplatz schließen wird.

Der Grund dafür sind die am 31. Mai ausgelaufenen Stellen der vier Bürgerarbeiter des Vereins. Eine Absicherung des Sportplatzbetriebes ist aus Sicht des Vereines damit nicht mehr möglich.

Zahlreiche Vereine haben ihre Vereinssportstätten, die vorwiegend nur von einem Sportverein über längere Zeit genutzt werden, seitens der Stadt zur eigenverantwortlichen Nutzung und Bewirtschaftung vermietet bekommen. Dafür wird eine geringe Miete festgeschrieben. Die Vereine werden außerdem bei den Kosten für die Pflege, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Vereinssportstätten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Gewährung von jährlichen Zuwendungen unterstützt. Davon machten im Jahr 2014 insgesamt 53 Vereine Gebrauch. Diese Zahl ist in den letzten Jahren etwa gleich geblieben.

Die finanzielle Unterstützung der Vereine stellt einen bewussten Beitrag der Stadt zur Förderung der Sportvereine dar. Allerdings resultiert daraus auch eine Mitverantwortung der Stadt für die Zugänglichkeit der Sportstätten.

Wir fragen Sie daher:

  1. Gab es aktuell Gespräche der Landeshauptstadt Magdeburg mit Vereinen, die nach den Sportförderungsrichtlinien der LH Magdeburg gefördert werden?
  1. Wenn ja, sind dabei Probleme bei der Bewirtschaftung und Sicherstellung der Öffnungszeiten signalisiert worden und wenn ja, von welchem Verein und welche?
  1. In welchem Umfang erfolgte bislang die Bewirtschaftung der Sportstätten durch die Vereine, sowohl mittels Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Jobcenters als auch über die Bürgerarbeit (Wichtung)?
  1. Welche Maßnahmen wären aus Sicht der Landeshauptstadt Magdeburg notwendig, um die Abhängigkeit von zeitlich begrenzten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Jobcenters zu verringern?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Landeshauptstadt, die betroffenen Vereine über die bestehenden Verträge auf der Grundlage der Sportförderungsrichtlinien der Stadt hinaus zu unterstützen?

 

Wir bitten um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen.

Stellungnahme der Verwaltung S0170/14


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