F0091/14: Gastronomie im Gesellschaftshaus

Kürzlich veröffentlichte die Landeshauptstadt Magdeburg eine Ausschreibung zur Vergabe einer privatrechtlichen Konzession zur veranstaltungsbegleitenden Gastronomie inklusive der Silvesterveranstaltung im Gesellschaftshaus. In einer ersten Phase werden Bewerber ausgewählt, die in einer zweiten Phase...

29.04.14 – von Wolfgang Wähnelt –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

kürzlich veröffentlichte die Landeshauptstadt Magdeburg eine Ausschreibung zur Vergabe einer privatrechtlichen Konzession zur veranstaltungsbegleitenden Gastronomie inklusive der Silvesterveranstaltung im Gesellschaftshaus. In einer ersten Phase werden Bewerber ausgewählt, die in einer zweiten Phase Angebote abgeben sollen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich hätte gern gewusst…

  1. könnten Sie sich, angesichts der Bedeutung des Gesellschaftshauses und seiner hervorragenden Lage am Klosterbergegarten vorstellen, die Konzession auch auf eine ständige gastronomische Versorgung zu erweitern?
  2. ließe das nunmehr angekündigte Verfahren es rechtlich zu, die Angebote (die erst in der zweiten Stufe eingeholt werden sollen) in veranstaltungsbegleitende und ständige Gastronomie zu splitten?


Antwort des Bürgermeisters Herrn Dr. Koch:
Der Bürgermeister Herr Dr. Koch legt seine Auffassung dar, sich vieles vorstellen zu können, aber diese Vorstellungen auch immer an die realen Umsetzungsmöglichkeiten gebunden sind. Hinsichtlich der Gastronomie verweist er auf die erfolgte veranstaltungsbezogene und mit der Vergabestelle abgestimmte Ausschreibung.
Herr Dr. Koch führt aus, dass sich entsprechend ihm zugehender Rückmeldungen die cateringmäßige Absicherung von Veranstaltungen nicht selten defizitär darstellt.
Er verweist auf die Frage, ob sich die gastronomische Absicherung von Veranstaltungen rechnet, auch unter Beachtung des vorzuhaltenden Personals bzw. der Einnahmesituation, wenn keine Veranstaltungen stattfinden. Insbesondere legt er dar, dass im Gesellschaftshaus keine Küche, keine Lager- bzw. Kühlmöglichkeiten vorhanden sind, sodass alle Cateringangebote angeliefert werden müssen. Ebenso besteht keine Möglichkeit, ein Cafe im klassischen Sinne einzurichten. Mit der Leistungsbeschreibung werde aber die Option eines saisonalen Cafes angeboten. Besprochen könne hierbei aber auch, inwieweit eine Erweiterung möglich ist.
Abschließend verweist er auf die weitere Fragestellung, inwieweit man zwischen einem dauerhaften und einem veranstaltungsbezogenen Catering differenzieren kann und legt seine Sicht dar, dass eine derartige Unterteilung nicht sinnvoll sei.



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