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09.07.12 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Die Verlängerung des Strombrückenzuges ist schon seit Jahren in der Diskussion und wird auch weiterhin Verwaltung und Stadtrat beschäftigen (siehe dazu auch Info I0151/12). Unstrittig ist jedoch, dass die Anna-Ebert-Brücke auch in Zukunft erhalten und (für welche Verkehrsarten auch immer) genutzt werden soll. Aus diesem Grunde haben wir einige Fragen zum Zustand, zu Sanierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten der Anna-Ebert-Brücke.
Im Einzelnen hätten wir gern gewusst:
1. Wie ist der Erhaltungszustand der Anna-Ebert-Brücke insgesamt einzuschätzen?
2. Welche Untersuchungen und Studien zum Erhaltungszustand und zu den Sanierungsmöglichkeiten der Anna-Ebert-Brücke liegen in der Verwaltung vor? Bitte mit Datum, Verfasser, hauptsächlichen Ergebnissen / ggf. Auszügen und Einsichtsmöglichkeiten auflisten.
3. Welche Restnutzungsdauer hätte nach Einschätzung der Verwaltung die Anna-Ebert-Brücke
a. bei Weiterführung der derzeitigen Nutzung (KFZ, Straßenbahn, Radfahrer, Fußgänger)?
b. bei Reduzierung der Nutzung auf Radfahrer und Fußgänger nach dem Bau einer Strombrückenverlängerung?
4. Welche Grundsanierungskosten zur Sicherung einer dauerhaften Nutzung wären nach Einschätzung der Verwaltung für die Anna-Ebert-Brücke erforderlich
a. bei Weiterführung der derzeitigen Nutzung (KFZ, Straßenbahn, Radfahrer, Fußgänger)?
b. bei Reduzierung der Nutzung auf Radfahrer und Fußgänger nach dem Bau einer Strombrückenverlängerung?
5. Wie wäre ein Ab- und Neubau der Anna-Ebert-Brücke aus Sicht der Kosten und Umweltbeeinträchtigung zu bewerten?
6. Sind bereits Varianten der Sanierung der Anna-Ebert-Brücke ohne größere FFH-Beeinträchtigung untersucht worden? (z. B. durch eine Baustellenorganisation, bei der durch jeweils halbseitige Sanierung und Bauausführung von der anderen Seite aus, die Notwendigkeit einer Baustelleneinrichtung im Flussbett der Alten Elbe weitgehend vermieden wird)
Um schriftliche Beantwortung der Anfragen wird gebeten.
Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender
Stellungnahme der Verwaltung S0200/12
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