F0105/12: Kinderbetreuung in Ausweichobjekten

durch Schließtage in Kindereinrichtungen kommt es vor, dass die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen oder Kindergärten nicht gesichert ist. Oftmals können die Träger der Kindereinrichtungen keinen Ersatz bzw. keinen Ersatz in zumutbarer Entfernung anbieten. Eine Lösung ist dann, wenn

01.06.12 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch Schließtage in Kindereinrichtungen kommt es vor, dass die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen oder Kindergärten nicht gesichert ist. Oftmals können die Träger der Kindereinrichtungen keinen Ersatz bzw. keinen Ersatz in zumutbarer Entfernung anbieten. Eine Lösung ist dann, wenn überhaupt, nur trägerübergreifend möglich. Doch hierfür gibt es offensichtlich keine unkomplizierten Regelungen. Dieses Problem betrifft sowohl einzelne Tage als auch die Schließzeiten in den Sommer- oder Weihnachtsferien.

Aus diesem Grunde hätten wir gern gewusst:

  1. Wie sind konkret die Regelungen, wenn durch Schließtage in Kindereinrichtungen die Kinder in Kindertagesstätten anderer Träger betreut werden müssten?
  2. Was beabsichtigt die Landeshauptstadt Magdeburg zu tun, um eine unbürokratische Regelung für die gastweise Betreuung von Kindern in Einrichtungen anderer Träger zu sichern?


Um schriftliche Beantwortung wird gebeten.

Wolf­gang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der Verwaltung S0168/12

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Anfragen | Kinder | Soziales | Stellungnahme