F0022/12: Vorschriften für Taxiunternehmen

Auch der diesjährige Winter ist wieder eine Herausforderung für den Alltag auf den Straßen, sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr betreffend. Das Taxigewerbe ist davon in besonderer Weise betroffen. Verschiedene Taxiunternehmen haben sich daher mit Problemen an unsere Fraktion gewandt, die aus unserer Sicht geklärt werden sollten.

16.02.12 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auch der diesjährige Winter ist wieder eine Herausforderung für den Alltag auf den Straßen, sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr betreffend. Das Taxigewerbe ist davon in besonderer Weise betroffen. Verschiedene Taxiunternehmen haben sich daher mit Problemen an unsere Fraktion gewandt, die aus unserer Sicht geklärt werden sollten.  

Gegenstand ist das Rauchen in den Taxen und der Aufenthalt der Taxen an den Taxiständen mit laufenden Motoren bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen. In einem Informationsblatt vom Januar 2012 weist die Taxigenossenschaft darauf hin, dass aufgrund von zahlreichen Kundenbeschwerden das Rauchverbot in den Taxen grundsätzlich einzuhalten ist. Aussagen zum Verhalten im ruhenden Verkehr waren dem Infoblatt jedoch nicht zu entnehmen.

Wir haben dazu folgende Anfragen:

  1. Welche Vorschriften gelten für die Taxiunternehmen in der Landeshauptstadt?
  2. Was wird seitens der Verwaltung (Ordnungs-, Umwelt- und Gewerbeaufsichtsamt) unternommen, um die bestehenden Vorschriften durchzusetzen, z. B. auch hinsichtlich der Auflagen in den Umweltzonen der Stadt?
  3. Wie geht die Stadt gegen Unternehmen vor, die wiederholt gegen Vorschriften bzw. Auflagen verstoßen?
  4. Wie ist die Zusammenarbeit der zuständigen Ämter der Stadt mit der Taxigenossenschaft zu bewerten?

Wir bitten um ausführliche schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Wolfgang Wähnelt
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der Verwaltung S0066/12

Kategorie

Anfragen | Gesundheit | Umwelt