21.05.26 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Drucksache wird wie folgt geändert und ergänzt:
1. Der Stadtrat beschließt den als Anlage beigefügten Hitzeaktionsplan für die Landeshauptstadt Magdeburg.
2. Über die Zurverfügungstellung der für einzelne Maßnahmen erforderlichen Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanung oder – wenn in den Haushaltsansätzen nicht enthalten
– mittels gesonderter Drucksachen zu entscheiden. Dies gilt auch im Fall haushaltswirksamer Personalmehrbedarfe. Mehr…
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