F0239/20: Nutzung Domplatz

Mit Verwunderung haben wir die, bis gestern auf dem Domplatz gastierende Autoroadshow wahrgenommen. Aus unserer Sicht spricht ...

12.10.20 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Verwunderung haben wir die, bis gestern auf dem Domplatz gastierende Autoroadshow wahrgenommen. Aus unserer Sicht spricht nichts gegen die tageweise kommerzielle Nutzung des Platzes. Allerdings war in diesem Fall die visuelle Beeinträchtigung nicht unerheblich. Einerseits ist diese Art von temporären Sondernutzung möglich, aber das Aufstellen temporärer Sitzmöbel (A0162/20: Kurzfristige Maßnahme für Urbanität auf dem Domplatz) wird laut Stellungnahme aus denkmalpflegerischer Sicht abgelehnt. Dabei handelt es sich bei den Sitzelementen um mobile Elemente, die nur zeitweise dort aufgestellt werden sollen.

Daher fragen wir:

  1. Werden die Kriterien zur Domplatznutzung einheitlich angewendet?
  2. Wieso ist eine temporäre Aufstellung moderner Sitzelemente nicht möglich, eine temporäre Aufstellung moderner Fahrzeuge aber schon? Wer entscheidet dies?
  3. Wäre vor dem Hintergrund der aktuell möglichen Sondernutzungen, eine Neubewertung des Aufstellwunsches von Sitzgelegenheiten etc. denkbar?

Ich bitte um eine kurze mündliche und ausführliche schriftliche Antwort.

Julia Mayer-Buch
Stadträtin Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung

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