F0229/19: Nahverkehrsplan 2018

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, der im Juni 2018 beschlossen wurde, enthält u. a. Prüfaufträge, die in Anlage 8 des Nahverkehrsplanes “Zielnetz 2020+” grafisch dargestellt sind. Einer dieser Prüfaufträge betrifft die derzeitige Buslinie 69. Es soll geprüft werden, ob statt der derzeitigen Linie 69 eine neue Buslinie ... 

19.09.19 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, der im Juni 2018 beschlossen wurde, enthält u. a. Prüfaufträge, die in Anlage 8 des Nahverkehrsplanes “Zielnetz 2020+” grafisch dargestellt sind.

Einer dieser Prüfaufträge betrifft die derzeitige Buslinie 69. Es soll geprüft werden, ob statt der derzeitigen Linie 69 eine neue Buslinie vom Neustädter Feld über die Mittagstraße, Wasserkunststraße bis zum nördlichen Bereich der Alten Neustadt eingerichtet werden kann.

Momentan erreichen die Einwohner*innen des Neustädter Feldes mit der Buslinie 69 Ziele im Umfeld der Lübecker Straße, wie Kaufland in der Mittagstraße, den Neustädter Friedhof, den Neustädter Bahnhof.

Sollte diese komplett entfallen, so wären diese Ziele vom Neustädter Feld aus mit dem ÖPNV nur mit einigen Umwegen und ggf. mehreren Umstiegen zu erreichen. Das wäre von Nachteil für die Bürger*innen im südlichen Neustädter Feld. Zudem bestehen in der östlichen Neuen Neustadt (Wasserkunststraße) erhebliche Defizite in der ÖPNV-Erschließung. Mit der Verlängerung der Buslinie in diese Stadtbereiche könnten die Defizite teilweise behoben werden.

Ich frage daher:

1.  Wurde der im Nahverkehrsplan verankerte Prüfauftrag der o. g. Verbindungen  - also die Weiterentwicklung der jetzigen Buslinie 69 und aller Weiteren - bereits begonnen?

2.  Welche Zeitschiene ist für die Prüfung der im Nahverkehrsplan definierten Linien vorgesehen (Beginn/Ende)?

3.  Welche Kriterien werden der Prüfung zugrunde gelegt?

Um ausführliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.

 

Julia Mayer-Buch
Stadträtin

Schriftliche Stellungnahme der Verwaltung S0428/19

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