F0184/20: Novellierung der Straßenverkehrsordnung

Im April wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert. Zu den Änderungen gehören unter anderem ein grüner Pfeil für Fahrradfahrende, ein Schild „Überholverbot von Radfahrenden“...

03.09.20 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im April wurde die Straßenverkehrsordnung novelliert. Zu den Änderungen gehören unter anderem ein grüner Pfeil für Fahrradfahrende, ein Schild „Überholverbot von Radfahrenden“,der Mindestabstand von 1,5 m von Pkw beim Überholen von Radfahrenden und die Möglichkeit Fahrradzonen einzurichten. Diese Änderungen und Möglichkeiten wurden geschaffen, um die Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr zu erhöhen.

Ich frage Sie heute, Herr Oberbürgermeister:

  1. Welche Auswirkungenhat die Novellierung der StVO auf die Stadtplanung der Landeshauptstadt Magdeburg?
  2. An welchen Kreuzungen ist geplant, den grünen Pfeil für Fahrradfahrende anzubringen? Wenn es noch keine Planungen gibt, wann sollen sie begonnen werden?
  3. An welchen Straßen ist geplant, das Schild „Überholverbot von Radfahrenden“ anzubringen? Wenn es noch keine Planungen gibt, wann sollen sie begonnen werden?
  4. In welchen Bereichen ist geplant,eine Fahrradzone einzurichten? Wenn es noch keine Planungen gibt, wann sollen sie begonnen werden?
  5. Hat die Stadtwache, in der Ordnungsamt und Polizei gemeinsam arbeiten, seit der Novellierung der StVO, die Abstände beim Überholen von Radfahrenden kontrolliert?
    • Wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?
    • Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie viele angezeigte verbotene Überholvorgänge gab es seit der Novellierung der StVO in Magdeburg?

Um kurze mündliche und ausführliche schriftliche Beantwortung der Fragen wird gebeten.

Jürgen Canehl
Stadtrat Grüne/future!

Schriftliche Stellungnahme der Stadtverwaltung

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