10.11.25 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde gemäß §45 Absatz (1j) StVO einen Antrag auf Anordnung von Tempo 30 auf der Kritzmannstraße zu stellen. Sollte dieser Antrag von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt werden, ist Widerspruch einzulegen, um eine gerichtliche, ermessensfehlerfreie Entscheidung zum Sachverhalt herbeizuführen. Mehr...