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12.09.23 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit Interessent*innen zur Errichtung von
Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet entsprechend
dem § 6 Absatz 2 und 3 EEG 2023 eine Vereinbarung über die finanzielle Zuwendung an die
Kommune zu treffen und diese Vereinbarung vertraglich festzuhalten. LINK
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