16.08.23 – von Mirko Stage –
A0173/23 Einführung eines Gästebeitrages in der Landeshauptstadt Magdeburg
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Satzung zur Erhebung von Gästebeiträgen für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Erarbeitung der Satzung (inkl. Befreiungen, Pflichten der Beherbergungseinrichtungen etc.) kann sich an den 2022 und 2023 beschlossenen Gästebeitragssatzungen der Städte Halberstadt, Naumburg (Saale) und Lutherstadt Wittenberg orientiert werden....
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Antrag | Tourismus | Zurückgezogen!